Hallo,
mit meinem Arbeitgeber habe ich für die Elternzeit eine ganz geringe Stundenzahl ausgemacht. Ich würde einmal die Woche für 1-2 Stunden arbeiten, um nach dem Rechten zu sehen und die wichtigsten Aufgaben abzuarbeiten.
Könnte ich aber, falls es zu Hause gut läuft, auch ein paar Stunden mehr machen und diese als Überstunden nach der Elternzeit "abfeiern", wenn mein Vorgesetzter das so erlaubt?
Kann ich überhaupt einen Teilzeitvertrag über 1-2 Stunden machen, oder geht das gar nicht?
Grob gesagt: Der Arbeitgeber würde alles unterstützen, was legal machbar ist, damit ich wenigstens ein paar Stunden arbeite, ich möchte mich aber möglichst wenig binden. Außerdem muss ich sowieso aus privaten Gründen nach dem Jahr Elterngeld 1 Monat unbezahlten Urlaub nehmen, dafür wären Überstunden natürlich super.
Hat jemand einen Tip?
Gruß,
Marianne
Elterngeld - Auf Überstunden arbeiten?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
... ich sehe nicht, dass prinzipiell etwas dagegen spräche.
was ich natürlich nicht überblicke: über welche zeiten soll das arrangement denn so laufen? und wie willst du sicherstelen, dass diese überstunden auch vom AG anerkannt werden? in irgend einer form muss die vereinbarung auf jeden fall dokumentiert werden. vielleicht eben so, dass die vereinbarung ein mindestmaß an stunden enthält, die entlohnt werden, und ein weiteres kontingent zum abfeiern binnen x monaten nach ende der elternzeit. auch du solltest dir die bedingungen nicht zu eng setzen - es kann sich alles mögliche verändern, so dass es dann doch nicht passt.
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Hallo Blaubär+,
meine Sorge wäre halt, dass es ein "Ausnutzen" des Elterngeldes ist. Wenn man arbeitet, wird es aufs Elterngeld angerechnet - sonst würde doch jeder einfach alle Arbeit, die er macht, als Überstunden nehmen und erst nach der Elternzeit auszahlen lassen, solange er das zusätzliche Geld nicht wirklich extrem dringend braucht.
Es kommt mir wie eine große Lücke im Gesetz vor und ich möchte weder selbst Schwierigkeiten bekommen, noch meinem Chef welche bereiten.
Das ganze soll über ein Jahr laufen, danach fällt das Elterngeld weg und ich würde wieder ganz normal arbeiten gehen - nach dem Monat unbezahlten Urlaubs.
Die Anerkennung vom Arbeitgeber würde ich mir dann schriftlich einholen, d.h. die Erlaubnis, die anerkannten Stunden (sowas läuft hier über Vertrauensbasis) in einem Mal innerhalb eines Jahres (oder 18 Monaten) abzufeiern.
Die bezahlten Stunden sind ja dann schon festgeschrieben durch die Umwandlung zur Teilzeit.
Viele Grüße
Marianne
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Hallo,
bei der Sache geht es um viel Geld und im Falle von Trickserei auch um Ordnungswidrigkeiten/Straftaten.
Würde daher lieber ein paar Euro für einen Fachanwalt investieren (z.B. hier im Service Frag einen Anwalt) als ein Laienforum zu fragen.
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Beantrage doch gleich noch Wohngeld, HartzIV und Bafög.
http://www.elterngeld.net/elterngeld-erwerbstaetigkeit.html
Alles andere ist und bleibt Steuerhinterziehung und Sozialbetrug.
uwe
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