Elternteit, Kündigung, nicht Lohnzahlung?

4. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Kai_84
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 25x hilfreich)
Elternteit, Kündigung, nicht Lohnzahlung?

Hallo bräuchte mal ein paar informationen ich erkläre mal den Sachverhalt.

Juni 2008 wurde mein Sohn gebohren, zuvor wurde beim Arbeitgeber Elternzeit auf 30 Std Woche eingereicht.
Aufgrund der Finanzellen lage des Arbeitgebers und die dadurch entstandenden verspäteteten Lohnzahlungen habe ich zum 20 Dezember 2008 gekündigt.
Pesonalmangel und Materrialmangel waren auch Gründe dafür.

Da ich Resturlaub hatte habe ich Ihn Schriftlich eingerreicht worauf mein Arbeitgeber mir folgende Nachricht per Email zuschickte:

quote:
Sehr geehrter Herr,
den Urlaub für die 50 und 51 KW können wir Ihnen geben wenn wir in der
49 KW die Baustellen 1,2 und 3 erfolgreich abgeschlossen haben.
Wir bitten Sie bei nicht Fertigstellung der Baustellen um ein oder zwei Tage in der 50 und 51 KW auszuhelfen und zu Arbeiten.


In der 49 KW war ich auch Nachweisbar auf der Baustelle
KW 50 und 51 nicht mehr, worauf auch keine weitere mitteilungen seitens des ehemaligen Arbeitgebers erhalten haben.

Ein Tag war dabei wo ich mich geweigert habe zu Baustelle zu fahren aufgrund von Glatteis und starkem Schneefall die Baustelle war 40 km entfehrnt und Straßen waren nicht befahrbar. Kann und will ja auch keiner Verantworten müssen wenn man in einen LKW rutscht oder LKW in einem selbst Rutscht.

Die Löhne November und Dezember hat er natürlich nicht bezahlt und behauptet nun ich hätte den Urlaub eigenmächtig genommen.

Wie Schätzt Ihr da die Rechtslage ein?
Habe einen Anwalt dafür genommen falls das jetzt als Vorschlag kommt klage ist auch eingerreicht möchte nur gerne ein paar andere Meinungen dazu hören

lg Fischer

Fast Vergessen die Baustellen alle im Dezember Fertig zu stellen ist ein ding der unmöglichkeit. soweit ich weiß sind die Baustellen heute noch nicht Fertig

-- Editiert am 04.07.2009 07:49

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2000x hilfreich)

... und was machst du dann, wenn du nun mehrere meinungen bekommst?
zu der urlaubsfrage meine ich, dass es eine zusage unter bedingungen nicht gibt. es war eine, oder es war keine. der tag mit dem glatteis ist eine frage für sich - wahrscheinlich gibt es grenzen des zumutbaren.

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#2
 Von 
Kai_84
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 25x hilfreich)

wenn es mehrere meinungen gibt auch nicht schlimm
naja nicht zumutbar denke ich mal ist wenn sogar die Räumfahrzeuge Probleme haben.
Ich weiß auch das Recht haben und Recht bekommen zwei paar Schuhe sind.
Soweit ich weiß gilt aber die Arbeitszeit nachzuholen wenn auf Grund höhere Gewalt die Arbeitsstätte nicht zu erreichen ist. Und den Versuch zur Arbeitsstätte zu kommen wurde unternommen.

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