Hallo bräuchte mal ein paar informationen ich erkläre mal den Sachverhalt.
Juni 2008 wurde mein Sohn gebohren, zuvor wurde beim Arbeitgeber Elternzeit auf 30 Std Woche eingereicht.
Aufgrund der Finanzellen lage des Arbeitgebers und die dadurch entstandenden verspäteteten Lohnzahlungen habe ich zum 20 Dezember 2008 gekündigt.
Pesonalmangel und Materrialmangel waren auch Gründe dafür.
Da ich Resturlaub hatte habe ich Ihn Schriftlich eingerreicht worauf mein Arbeitgeber mir folgende Nachricht per Email zuschickte:
quote:
Sehr geehrter Herr,
den Urlaub für die 50 und 51 KW können wir Ihnen geben wenn wir in der
49 KW die Baustellen 1,2 und 3 erfolgreich abgeschlossen haben.
Wir bitten Sie bei nicht Fertigstellung der Baustellen um ein oder zwei Tage in der 50 und 51 KW auszuhelfen und zu Arbeiten.
In der 49 KW war ich auch Nachweisbar auf der Baustelle
KW 50 und 51 nicht mehr, worauf auch keine weitere mitteilungen seitens des ehemaligen Arbeitgebers erhalten haben.
Ein Tag war dabei wo ich mich geweigert habe zu Baustelle zu fahren aufgrund von Glatteis und starkem Schneefall die Baustelle war 40 km entfehrnt und Straßen waren nicht befahrbar. Kann und will ja auch keiner Verantworten müssen wenn man in einen LKW rutscht oder LKW in einem selbst Rutscht.
Die Löhne November und Dezember hat er natürlich nicht bezahlt und behauptet nun ich hätte den Urlaub eigenmächtig genommen.
Wie Schätzt Ihr da die Rechtslage ein?
Habe einen Anwalt dafür genommen falls das jetzt als Vorschlag kommt klage ist auch eingerreicht möchte nur gerne ein paar andere Meinungen dazu hören
lg Fischer
Fast Vergessen die Baustellen alle im Dezember Fertig zu stellen ist ein ding der unmöglichkeit. soweit ich weiß sind die Baustellen heute noch nicht Fertig
-- Editiert am 04.07.2009 07:49