Hi, ich hab da ein verzwicktes Problem.
Ich bin in Elternzeit bei meinem letzten Arbeitgeber, bis zum Juli 2008, da wird meine Tochter 3. Nun bin ich erneut schwanger und wollte den Arbeitgeber informieren, habe jetzt erst nach 2 Monaten die Info bekommen, Arbeitgeber insolvent, seit Juli 2007.
Habe heute mit dem Insolvenzverwalter gesprochen. Alle Mitarbeiter wurden gekündigt, mich hat man vergessen. Ich bin immer noch mit einem gültigen Arbeitsvertrag dort gemeldet, das Insolvenzverfahren kann sich noch lange Zeit hinziehen.
Der Insolvenzverwalter sagt, er kann mir nicht kündigen, da ich ernuet schwanger bin und das über die Berufsgenossenschaft gehen würde und außerdem hat er anderes zu tun?
Ich fragte ihn wie das mit der erneuten Elternzeit ist, solange ich einen Vertrag habe, keine Kündigung, bei der Krankenkasse etc. mit diesem Arbeitgeber gemeldet bin? Das weiß er nicht, er würde sich in Arbeitsrecht nicht auskennen!
Ich soll kündigen, das wäre das Beste für ihn und für mich! Spinnt der, ich kündige doch nicht, warum und schon gar nicht in der Elternzeit!
Er sagt prinzipiell besteht die Firma, er könne mir die weitere Elternzeit nach Geburt bestätigen im Namen der Firma, wenn die Insolvenz bis dahin noch nicht abgeschlossen ist. Mein Geburtsternmin wäre im Februar 2008.
Ich weiß echt nicht was machen, stillschweigen und warten bis zur Geburt!
Was anderes kann ich nicht tun, oder?
Kündigen? Was hab ich davon?
Verzwickt und rufe ich irgendwo an, wecke ich bestimmt schlafende HUnde!
Dani
Kann mir jemand einen Rat geben?
Elternzeit, erneute Schwangerschaft und Firma Insolvent?
Kündigen? Was hab ich davon?
Davon hast Du nichts, aber auch keine Nachteile.
Also ehrlich gesagt sollte das Insolvenzgericht diesen Insolvenzverwalter wieder ganz schnell aus der Kartei der zu bestellenden Insolvenzverwalter nehmen. Er hat echt absolut keine Ahnung. Oder, er tut nur gegenüber der Fragenstellerin so, und will diese in die Irre führen. Was aber auch nicht besser ist.
Eine Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin bzw. einer/s Arbeitnehmerin/-s in Elternzeit ist sehr wohl möglich. Man braucht halt nur die Zustimmung der zuständigen Behörde. Gerade wenn es um eine Betriebseinstellung durch in den Insolvenzverwalter geht, wird diese Zustimmung in aller Regel erteilt. Eine Zustimmung würde nur nicht erteilt werden, wenn es z.B. einen Betriebsübergang gibt.
Wenn Du noch Kontakt zu ehemaligen Arbeitskollegen hast, dann versuch doch mal rauszufinden, ob die alten Kollegen jetzt alle oder zum größten Teil bei einer neuen Firma arbeiten. Bzw. versuch herauszufinden, welche Firma die Betriebs- und Geschäftsausstattung des insolventen Unternehmens gekauft hat und wer jetzt die Aufträge des insolventen Unternehmens fortführt. Vielleicht gab es tatsächlich einen Betriebsübergang und der Insolvenzverwalter versucht den Betriebserwerber 'zu schützen' und erzählt deshalb den Mist von Wegen 'einer Schwangeren kann man nicht kündigen'.
Sollte sich in puncto Betriebsübergang nichts herausstellen, dann verhalte dich einfach so gegenüber dem Insolvenzverwalter, wie Du es gegenüber Deinem alten Arbeitgeber getan hättest. Deine derzeitige Schwangerschaft hast Du ja bereits mitgeteilt. Ggf. - so noch nicht erfolgt - schriftliche Anzeige nachholen. Verlange Elternzeit - so Du das willst - für das zweite Kind. Dränge jetzt schon mal auf ein Zwichenzeugnis. Vielleicht ist es jetzt noch möglich dieses auf dem Briefpapier der Firma auszustellen. Oder es ist zumindest noch jemand greifbar, der auch zu Deiner Arbeitsleistung etwas sagen kann. Der Insolvenzverwalter wird dies wohl kaum können und je mehr Zeit verstreicht, desto unwahrscheinlicher ist es auch, dass noch jemand für den Insolvenzverwalter greifbar ist bzw. sich jemand ordentlich an deine Arbeitsleistungen erinnert.
Kündigen würde ich auf keinen Fall. So lange Du nämlich vom Insolvenzverwalter nicht gekündigt wirst, kann er streng genommen eigentlich auch das Insolvenzverfahren nicht abschließen. Je nachdem in welcher Branche die insolvente Firma tätig war, kann der Abschluss des Insolvenzverfahrens sowieso gut und gerne 5 bis 6 Jahre, wenn nicht noch länger dauern. Nach Ablauf der Elternzeit müsste Dich der Insolvenzverwalter im Übrigen an und für sich beschäftigen, wenn er Dich nicht gekündigt hat. Ggf. wird er Dich dann zwar sofort von der Arbeit freistellen, aber dann besteht zumindest Anspruch auf Arbeitslosengeld. Außerdem ist er verpflichtet, das Gehalt, das anfällt als Masseverbindlichkeit aus der Insolvenzmasse zu zahlen. Das gilt auch für eine Differenz zwischen Arbeitslosengeld und eigentlichen Gehalt im Fall der Freistellung.
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