Hallo
nach der Elternzeit möchte ich wieder an meinen alten Arbeitsplatz.Nun soll meine Vertretung meine Stelle bekommen(Begründung ist eine Reduzierung meiner auf 6 Stunden) und es ist unklar wo ich hinkomme, da es in dieser Abteilung bzw. in der ganzen Firma nur diese eine Art von Stelle bzw. Arbeitsplatz gibt.
Der Betriebsrat wurde eingeschaltet und hat sein okay diesbezüglich gegeben, obwohl es definitiv nur diese eine Stelle gibt. Nun meine Frage, wie soll ich mich bei dem Gespräch(was noch kommen wird) mit meinem Chef verhalten.Auch ich habe den Betriebsrat eingeschaltet, der bei diesem Gespräch mit dabei sein wird.
Wenn ich nach dem Gesetz Anspruch auf meinen alten Arbeitsplatz habe oder einen vergleichbaren also nicht schlechter gestellten Platz habe, kann mir dann eine Kündigung drohen trotz unbefristeten Arbeitsvertrag.Für hilfreiche Tipps oder Meinungen wäre ich sehr dankbar.
Elternzeit,Arbeitsplatz
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Das Problem ist doch klar. Nach der Elternzeit läuft Dein Schutz aus. Du bist also so einsetzbar, wie es Dein Arbeitsvertrag vorsieht. Wenn die alte Stelle nur vollzeit zu bedienen ist, dann muss da auch eine Vollzeitkraft hin. Im Zweifel wird eine Änderungskündigung kommen. Und wenn Du den neuen Arbeitsplatz nicht akzeptierst, dann bist Du draußen und kannst im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens die Angelegenheit überprüfen lassen. Ob sich das lohnt, das können wir hier nicht abschätzen.
wirdwerden
So ist es. Es gibt immer noch offenbar das Missverständnis, dass einem der (konkrete) Arbeitsplatz erhalten bliebe, tatsächlich aber bleibt nur der AV als solcher stehen. Und in dem wirst du aller Wahrscheinlichkeit nach den Passus finden, dass der AG dir jede zumutbare Arbeit (im Rahmen deiner Qualifikation) übertragen kann.
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