Elternzeit / Abzug von Umsatzbeteiligung

24. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.02.2020 17:42:03
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Elternzeit / Abzug von Umsatzbeteiligung

/Beitrag in zwei Foren gepostet, hoffe die Dopplung stört nicht
Guten Abend, ich befinde mich derzeit in Elternzeit und habe ein Problem zu der ich keine Antwort im Internet finde...

Ich bekomme für meine Arbeit im Verkauf Zahlungen vom Arbeitgeber als Umsatzbeteiligung von verkauften Verträgen.

Nun ist es so, dass die Zahlungen mehrere Monate später erfolgen. Beispiel: Ich verkaufe im Januar 2019 einen Vertrag, dieser läuft ab Juni 2019 für ein Jahr und im jeden Monat generiert sich ein Anspruch von 100€ Kommission d.h. von Juni 19 bis Mai 20. Da die Berechnung in der Firma aber zeitverzögert erfolgt erhalte ich das Geld effektiv erst September 19 bis August 20. Insgesamt habe ich also einen Anspruch von 1200€ generiert. Besonderheit ist auch noch, dass nach Abschluss des Kontos noch einmal eine Abschlussrechnung gemacht wird. Wenn man hier rausfindet, dass der Kunde doch weniger generiert hat z.B. nur 1150€ wird das in der Endrechnung verrechnet, eigentlich sind es also nur "Vorauszahlungen" für meine Endanspruch für den Kunden.

Ich bin im Oktober 19 in Elternzeit gegangen.

Nachteil 1: Es werden die letzten 12 Monate vor der Elternzeit in die Berechnung des Elterngeldes eingerechnet d.h. der Verkauf von Januar 19 läuft effektiv nur mit dem Monat September 19 d.h. mit 100€ auf.

Nachteil 2: Ich bekomme die Zahlungen weiterhin gezahlt, obwohl ich in Elternzeit bin d.h. die Elterngeldstelle zieht mir das Geld komplett einfach von meinem Anspruch ab.
--> Hier meine erste Frage: Gibt es hier irgendeine Lösung um das zu umgehen? Es sind ja Zahlungen für vorher erbrachte Leistungen.

Nachteil 3: Ich habe den finanziellen Ausfall ja nicht wie die meisten normalen Arbeitnehmer genau in den Monaten, in denen man in Elternzeit ist sondern eigentlich danach, weil ich während der Elternzeit keine neuen Aufträge generieren kann d.h. noch ca. 1,5 Jahre nach Beendigung der Elternzeit keine Umsatzbeteiligungen mehr bekomme (Dauer bis ich wieder verkaufe + Dauer bis die Aufträge und die Umsatzbeteiligung startet). Diesen Verlust gleicht mir die Elterngeldstelle ja nicht mehr aus, weil ich ja offiziell wieder arbeite.

Ich finde dazu überhaupt nichts im Internet. Wenn ich mich zu dem Thema belese finde ich nur Fälle, wo es die Diskussion geht, ob die Ansprüche in die Berechnung mit einfliessen. Mir geht es aber mehr darum, dass ich nicht will, dass mir das vom Elterngeld abgezogen wird während der Elternzeit.
Darüber hinaus finde ich nur noch den Vermerk, dass Sonderzahlungen nicht ins Elterngeld einfliessen. In meinem Fall sind es zwar monatliche Zahlungen aber ja eigentlich nur Vorschüsse für den einmaligen Anspruch, der sich aus dem Kunden generiert.

Vielen Dank vorab für die Rückmeldung.

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

https://www.123recht.de/forum/sozialrecht-und-staatliche-leistungen/Elternzeit-Abzug-von-Umsatzbeteiligung-__f569485.html

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