Elternzeit-Antrag auf Teilzeit während Probezeit

22. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Hermine_Neumüller
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Elternzeit-Antrag auf Teilzeit während Probezeit

Hallo *,

mein Mann möchte Elternzeit (=EZ) beantragen, weiß aber nicht recht wie er da vorgehen soll.

- Er Arbeitet erst seit einem Monat in der neuen Anstellung
- Er befindet sich noch in der Probezeit
- Probezeit beträgt 6 Monate, danach unbefristeter Vertrag
- Unser Kind ist jetzt 5 Monate alt
- In 8 Wochen soll seine EZ beginnen
- Er wird den EZ-Antrag mind. 7 Wochen vorher beim AG einreichen
- Der AG weiß bisher nicht, dass mein Mann EZ beantragen möchte

-- Die ersten 3 Monate seiner EZ möchte er gar nicht arbeiten
-- Ab dem 4. Monat seiner EZ bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres unseres Kindes möchte er während der EZ 30h arbeiten.

1. Wie genau sollte der Schrieb zur Beantragung dieser EZ aussehen?
2. Hat er einen Rechtsanspruch darauf 30h zu arbeiten, oder kann der AG auch sagen: "Bleib doch bis dein Kind 3 ist ganz zu Hause". Damit müsste mein Mann dann kündigen, da wir sein (Teilzeit-)Gehalt in der Zeit benötigen.

Vielen Dank schonmal vorab für eure Antworten,
Lieben Gruß,
Hermine N.

-----------------
""




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1265x hilfreich)

Ich bin mit dieser Materie nicht so vertraut, meine mich aber zu erinnern, dass es bei Beantragung der Elternzeit ein Kündigungsverbot geben könnte. Gleichwohl halte ich das Vorhaben in der Probezeit für riskant, wenn man nicht sicher ist, dass der AG da wohlwollend ist.
Auf jeden Fall sollte dein Mann mit dem AG vor einem Antrag mit seinem AG reden und das Vorgehen möglichst miteinander absprechen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(893 Beiträge, 364x hilfreich)

Der Antrag auf Elternzeit ist hier natürlich ein Mittel, um die Probezeit auszuhebeln, da so ein Kündigungsschutz entsteht. Den Arbeitgeber freut das in der Regel nicht.

Tatsächlich könnte er gegen die Teilzeitarbeit betriebliche Gründe vorbringen, die müsste man im Einzelfall gerichtlich überprüfen lassen.

Der Antrag ist formlos möglich, ich würde ihn aber schriftlich stellen. Beachten sollte man auf jeden Fall den Kündigungsschutz, d.h. den Antrag nicht zu früh stellen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 304.247 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.