Hallo zusammen,
Folgende Situation:
Arbeitnehmerin (AN) hat am 16. Juni einen Antrag auf Elternzeit gestellt (große Firma mit über 1000 Mitarbeitern) Hier wurden konkrete Arbeitstage und Arbeitszeiten genannt. In diesem Fall: Montag, Donnerstag, Freitag 06 – 18 Uhr
Die Elternzeit soll mit der Geburt des Kindes beginnen, voraussichtlich Anfang Oktober 2016. Die Teilzeitarbeit soll ab Oktober 2017 starten.
Um schriftliche Bestätigung wurde gebeten.
Bisher erfolgte weder eine Bestätigung noch eine Ablehnung dieses Antrags.
Lt. Aussage des fachlichen Teamleiters, hätte der Vorgesetzte gesagt, dass dies bei Rückkehr besprochen werden soll.
Die Frage / Problematik:
- Nach meinem Kenntnisstand muss die Ablehnung des Antrags 4 Wochen nach Eingang eben diesens erfolgen? Gibt es hierzu eine Grundlage? (nur bei Google gefunden..)
- Ist keine Reaktion gleich eine Bestätigung?
- Kann darauf bestanden werden, dies so umzusetzen? Alternativ würde die Jobsuche für einen geeigneten Teilzeitjob bei Rückkehr zu spät sein. Dies müsste im Voraus bekannt sein, um aktiv werden zu können.
- Ist die Erlaubnis bei einem anderen AG während der Elternzeit tätig zu werden, da der eigentliche AG das Arbeitszeitmodell nicht möglich machen möchte, obligatorisch?
Vielen Dank für eure Hilfe und Meinungen!
Elternzeit Antrag - keine Reaktion seitens des AG
5. August 2016
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Frage vom 5. August 2016 | 08:49
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 40x hilfreich)
Elternzeit Antrag - keine Reaktion seitens des AG
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 5. August 2016 | 09:03
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
ZitatGibt es hierzu eine Grundlage? :
§15 Abs. 7 BEEG
#2
Antwort vom 5. August 2016 | 09:09
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 40x hilfreich)
Ale Fragen beantwortet, vielen Dank !!!
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#3
Antwort vom 5. August 2016 | 11:25
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
Der Antrag wurde schriftlich gestellt, entnehme ich der Frage, wurde er auch nachweisbar gestellt? Nicht dass der AG sagt, hier liegt kein Antrag vor....
#4
Antwort vom 5. August 2016 | 11:32
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 40x hilfreich)
Ja, die Bestätigung, dass der Antrag eingegangen ist, habe ich erhalten.
Ist der Antrag denn gültig vor Geburt des Kindes bzw. Ist die Frist schon abgelaufen oder beginnt diese erst mit Geburt? Das steht etwas undeutlich im Gesetzestext.
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