Hallo Forum,
ich bin seit 8 Jahren im festen Angestelltenverhältniss. Nun bin ich im 3. Schwangerschaftsmonat.
Ich habe meinem Arbeitgeber von der Schwangerschaft unterrichtet und habe ihm mündlich angekündigt in die Elternzeit zu gehen. Mein Arbeitgeber bezweifelt das ich nach drei Jahren zurückkehre. Jedoch habe ich dies fest vor.
Wie kann ich die Angelegenheit am besten rüber bringen, damit er meinen Wunsch der Rückkehr ernst nimmt.
-Soll ich in schriftlicher Form die Elternzeit einreichen?
-Soll ich dies erst für 24 Monate tun ?
-Soll man ein Zwischenzeugnis oder irgendetwas schriftliches vom
Arbeitgeber verlangen?
-Wann sollte ich am besten wenn schriftlich reagieren?
Ich hoffe jemand im Forum hat selbst schon Erfahrungen gesammelt, oder jemand anderes hat Antworten auf meine Fragen.
Ich sage schonmal Danke.
M.f.G.
Cora
Elternzeit - Arbeitgeber bezweifelt das ich nach drei Jahren zurückkehre
Dein AG darf ja gerne zweifeln, das ändert nichts daran, dass er Dich nach 3 Jahren wieder beschäftigen muss.
Während der Elternzeit ruht das Beschäftigungsverhältnis. Falls Du nach 3 Jahren tatsächlich nicht wieder zurück kehren möchtest, müsstest Du vorher kündigen.
Nach § 16 (1) BErzGG musst Du sogar spätestens 6 Wochen vor Beginn der Elternzeit (Ende der Mutterschutzfrist) die Elternzeit schriftlich von Deinem AG verlangen.
Wenn Du Dir sicher bist, dass Du 3 Jahre Elternzeit nehmen willst, dann kannst Du sie auch so beantragen.
Hallo und Danke für die Antwort,
ich bin mir nicht sicher ob ich 3 oder 2 Jahre in Elternzeit gehen möchte.
- Kann ich erstmal 2 Jahre beantragen und danach steht mir auf jeden Fall ein drittes Jahr zu ?
- Hat jemand Erfahrung, ob es sinnvoll ist ein Zwischenzeugnis oder andere Schriftformen vor Antritt der Elternzeit zu verlangen?
- Was passiert mit meinem Arbeitsplatz wenn mein Arbeitgeber in der Zwischenzeit die Firma verkauft? Er spielt mit dem Gedanken.
Danke schonmal für Antworten!
Gruß Cora
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Du kannst beim Bundesministerium für Familie usw. eine Broschüre über Elternzeit kostenlos erhalten. Gehe einfach in
www.bmfsfj.de
Unter "Publikationen" kannst Du mit der Eingabe des Stichwortes "Elternzeit" die verschiedene Broschüren finden und herunterladen oder online bestellen.
Zu den Fragen: Du kannst erst einmal die Elternzeit für 2 Jahre beantragen und dann evtl. verlängern.
Wenn es unsicher ist, ob Du den genauen Arbeitsplatz wieder erhälst, ist ein Zwischenzeugnis sinnvoll.
Der Arbeitsplatz bleibt bei einem Verkauf erhalten.
Hallo nochmal,
also das Ganze wird jetzt konkreter. In der Firma in der ich seit 8 Jahren als Sachbearbeiterin bin, gibt es einen Mitarbeiter, der die Firma in Kürze übernehmen möchte.
Er möchte die Firma dann von 8 Monteuren auf 5 Monteure verkleinern und im Büro von drei gantags und einer Halbtagskraft mit auf lediglich seine Arbeitskraft mindern.
Heute Mittag hatten wir ein nettes Gespräch, ich muss an dieser Stelle sagen, dass ich mich mit diesem kollegen sehr gut verstehe und er mir viel anvertraut.
Aber leider hat er mir auch diese Sachlage anvertraut und mich schließt das in seinen "Kündigungsplänen" nicht aus.
Wie ernst ist die Lage jetzt für mich und was ich kann ich im Vorfeld tun um mich abzusichern?
Er meinte, wenn ich in drei Jahren wiederkäme, würde er mir sofort die Kündigung aussprechen "müssen".
Tje, das sind keine rosigen Aussichten?
Wer weiß Rat, was ich ich jetzt schon im Vorfeld tun kann???
Liebe Grüße
cora
Bitte Antworten, egal wer hier auch nur ansatzweise mir etwas raten kann !!
DANKE
Aufgrund Deiner Schwangerschaft genießt Du Kündigungsschutz. Er kann Dir weder jetzt noch während der Elternzeit kündigen.
>>Er meinte, wenn ich in drei Jahren wiederkäme, würde er mir sofort die Kündigung aussprechen "müssen".<<
Das kann er allerdings machen. Aber wer weiß, vielleicht sieht es in 3 Jahren schon wieder ganz anders aus.
Gegen das Vorgehen wirst Du leider wenig ausrichten können. Der rechtliche Status ist der gleiche, wie der Deiner jetzigen Kolleginnen, nur mit 3 Jahren Verspätung. Wenn Du nicht schwanger wärst, dann hättest Du ja in Kürze bereits die Kündigung erhalten.
Schließe mich hh an......
Und nun sieh es ein bisschen lockerer.....wenn doch alle gehen mußten, wieso dann nicht auch Du(3 Jahre später)....vielleicht sieht es in 3 Jahren ganz anders aus.....vielleicht ist der Job dann doch für Dich noch da, vielleicht willst Du ihn dann gar nicht mehr....wer weiß das schon....genieße nun erst mal in Ruhe Deine Schwangerschaft und dann die Elternzeit, und entscheide später weiter.....mach Dich nicht heute schon verrückt über Sachen, wie es in 3 Jahren sein kann oder wird.
Vielen Dank für Eure Antworten, ich werde jetzt mal in Ruhe an alles genießen.
Ja, sicherlich wäre es jetzt auch so zu einer Kündigung im Sommer gekommen.
Liebe Grüße
Cora
Mein Sohn wird am 2.8. 2005 zwei Jahre alt.
Ursprünglich hatte ich in meiner Firma zwei Jahre Elternzeit angegeben, müßte also am 2.8. wieder mit arbeiten anfangen.
Nun würde ich doch gern die Elternzeit bis 31.12.2005 verlängern und erst ab 1.1.2006 wieder mit arbeiten beginnen. Ist das so einfach möglich? Was muß ich beachten?
Sandy
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"Sandy"
an Johann
Ich schließe mich den Vorgängern an. Würde aber aufgrund des guten Verhältnisses zu Deinem zukünftigen Vorgesetzten - wenn machbar - eine Hilfe auch während der Elternzeit, die bis zu 30 Std/W. erlaubt ist, anbieten.
1. Bleibst Du auf dem laufenden.
2. Erkennst Du, ob vielleicht später noch irgendein Türchen offen ist für eine Teilzeit-oder "geringf. Tätigkeit"
3. von zu Hause kann man heute auch schon arbeiten - per PC und ggfs. Leitung.
Und jetzt?
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