Elternzeit Ende/neue Schwangerschaft

25. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
nancy03
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Elternzeit Ende/neue Schwangerschaft

Mein Sohn wurde am 28.05.05
4 1/2 Wochen vor Entbindungstermin geboren. Wie verhält sich das mit der Elternzeit? Verlängert sich der Mutterschutz nach der Entbindung um die 4 1/2 Wochen(das habe ich mal gelesen? Somit wäre der Mutterschutz bis 25.08.05 verlängert. Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt. Müsste ich somit am 28.05.08 oder erst am 28.08.08 wieder arbeiten?
Nun bin ich aber auch wieder schwanger und der Entbindungstermin für das 2. Kind wäre der 05.09.08. Neuer Mutterschutz würde somit ab 25.07.08 bestehen.

Danke für Infos!

Nancy

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Also Elternzeit gibt es nur für dier ersten drei Lebensjahre des Kindes. Die Mutterschutzfrist wird entsprechend angerechnet. In deinem Fall endet die Elternzeit damit am 27.05.2008 und nicht erst im August. Bis der Mutterschutz für deine weitere Schwangerschaft anfängt musst due daher wie vor Mutterschutz und Elternzeit zur Arbeit erscheinen.

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Ist die Schwangerschaft vorzeitig beendet, also z.B. nach 36 Wochen anstatt 40 errechneten, kann unter Umständen der Mutterschutz, der vorher entfällt, hinten "drangehängt" werden. Dass trifft zu.B. bei 8 Wochen vor Termin, Zwillingsschangerschaften usw. zu. Eigentlich müßtest du das doch von deiner Krankenkasse aus sehen können/AG - wie lange wurde dir Mutterschutzgeld gezahlt?
Die 3-Jahresfrist beginnt mit dem Tag der Geburt (egal ob eher/später oder wie auch immer). Tatsächlich bekommt fast keine Frau genau 3 Jahre Erziehungszeit, denn fast alle Frauen haben vorher gearbeitet, der Mutterschutz verkürzt also die 3 Jahre.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47458 Beiträge, 16802x hilfreich)

Der Mutterschutz verlängert sich tatsächlich entsprechend.

Auf die Elternzeit hat das jedoch keinen Einfluss. Diese endet genau 3 Jahre nach der Geburt.

Du müsstest also vom 28.05. bis zum 25.07. wieder arbeiten, um erneut Anspruch auf Mutterschaftsgeld zu haben. Auch auf die Höhe des Elterngeldes hat es einen Einfluss, ob Du wieder 2 Monate arbeitest oder nicht.

Daneben solltest Du wissen, dass Dir für die Zeit vom 28.05. bis zum Ende des Mutterschutzes der anteilige Jahresurlaub zusteht, wenn Du wieder arbeiten gehst. Du hast also in den 2 Monaten, die Du arbeiten müsstest einen Anspruch auf etwa 5/12 des Jahresurlaubs.

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