Elternzeit Gespräch

23. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Elbarto86
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Elternzeit Gespräch

Guten Tag,

ich habe eine Frage. Befinde mich momentan in Elternzeit. Mein Arbeitgeber (größere Firma) hat mich nun kontaktiert, (zwecks Umstrukturierung/Abfindung) und meinte ich müsse an einem persönlichen Gespräch teilnehmen. Stimmt diese Aussage?

Grüße und bestem Dank im Voraus

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7147 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat (von Elbarto86):
Stimmt diese Aussage?


Möchten Sie derartige Gespräche per Telefon oder Videokonferenz führen?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 166x hilfreich)

Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber über sein Weisungsrecht Personalgespräche anordnen, wenn diese Inhalt der Arbeit oder deren Ausführung betreffen. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers bezieht sich aber nur auf die Konkretisierung des bestehenden Vertragsinhalts, nicht jedoch auf dessen Änderung.
Keine Pflicht zur Teilnahme an einem Personalgespräch besteht daher , wenn der Arbeitgeber nicht über das Erbringen der Arbeitsleistung sprechen will, sondern über eine Änderung des bestehenden Vertrages oder gar über dessen Beendigung BAG, Urteil v. 23.6.2009, 2 AZR 606/08).
Dies gilt schon während der "normalen" Arbeitszeit, während der Elternzeit ruht aber das Arbeitsverhältnis, sodass eine solche Pflicht erst Recht nicht besteht.
Ob es allerdings klug ist, einem solchen Gespräch aus dem Weg zu gehen, müssen Sie entscheiden. Wenn es z.B. zu einer Umstruckturierung kommt und der AG ein lukratives Angebot machen möchte, kann man es sich je erstmal anhören.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Elbarto86
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke.
Mich wundert es, warum der Betriebsrat, Produktionsleiter und jemand vom Personalbüro beim Gespräch anwesend ist. Ist das normal? Und ich müsse da teilnehmen. (Was ich ja auch mache, aber rein rechtlich interessiert es mich schon, was zulässig ist)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Elbarto86
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke.


-- Editiert von User am 23. August 2022 13:53

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

... das klingt mir doch sehr danach, dass du auf alle Fälle eine Person deines Vertrauens mitbringen solltest.
Und du solltest nachfragen, was der Inhalt diese Gesprächs mit dieser arbeitgeberseitigen Besetzung sein soll. Wenn man dir keine Auskunft gibt und drumherum schwafelt, solltest du nicht hingehen, dann geht es mit hoher Sicherheit um deinen Status als AN.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
dann geht es mit hoher Sicherheit um deinen Status als AN.

Da das Gesprächsthema "Abfindug" ist, wird es zu 99% darum gehen ...



Zitat (von Elbarto86):
Stimmt diese Aussage?

Nein, es gibt kein "muss", alles freiwillig.
Nur entscheidet man dann halt nicht über seine Zukunft mit - mit etwas Pech bekommt dann ein anderer die Abfindung und man selber nur eine Kündigung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.064 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen