Elternzeit - Habe ich mit Antrag auf 1 Jahr Erziehungsurlaub auf die restlichen 2 Jahre verzichtet?

31. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
mausle2007
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Elternzeit - Habe ich mit Antrag auf 1 Jahr Erziehungsurlaub auf die restlichen 2 Jahre verzichtet?

Hallo,

ich habe 2007 eine Tochter bekommen. Habe Erziehungsurlaub dann für ein Jahr beantragt. Seit 3 Monaten arbeite ich jetzt wieder. Leider habe ich jetzt keine Unterbringungsmöglichkeit meiner kleinen mehr.
Nun meine Frage:

Habe ich noch anspruch auf Erziehungsurlaub oder habe ich mit meinen Antrag auf 1Jahr Erziehungsurlaub, auf die restlichen 2 jahre verzichtet?

Wenn ich noch anspruch hätte, müsste ich wieder beim AG inen Antrag stellen mit der 7 Wochenfrist?

Vielen Dank




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

Hallo, das müsste eigentlich gehen.

Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html

MfG

0x Hilfreiche Antwort

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