Elternzeit - Kündigung - Resturlaub

29. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Vedammi1953
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 12x hilfreich)
Elternzeit - Kündigung - Resturlaub

Guten Tag.

ich habe eine Frage zum Resturlaub bei Kündigung nach Elternzeit.

Meine Freundin war vor ihre Schwangerschaft unbefristet beschäftigt als AN.
Vor der Schwangerschaft war sie in Beschäftigungsverbot seit September 2015.
Die Geburt war Ende Februar 2016, dann 8 Wochen Mutterschutz, und anschließend Elternzeit.
Die Elternzeit endet im April 2018.

Sie will nach der Elternzeit in der Firma nicht wieder anfangen zu arbeiten, da dies mit Schichten verbunden ist, und es auch menschlich nicht wirklich passt.

Wie sieht es mit Resturlaub?
besteht Anspruch auf Urlaub von 2015? Das heisst, wird Urlaub während dem Beschäftigungsverbot weiterhin "angesammelt"?
Ist der Urlaub nach März 2016 verfallen, da nicht genommen?

besteht Anspruch auf Urlaub von 2016, 2017, 2018? Das heisst, wird Urlaub während der Elternzeit "angesammelt"?
gleiche Frage wie oben, ist der Urlaub nach März des folgenden Jahres verfallen, da nicht genommen?

wie wird das besser geregelt bei Kündigung? soll sie lieber auf Ende April 2018 kündigen, gleichzeitig mit der Ende der Elternzeit, und Resturlaub abbezahlt bekommen, oder soll sie lieber auf Ende April 2018 + Resturlaub kündigen, um den Urlaubsgeld als normaler Lohn zu bekommen?

Welche Gesetz-Paragrafen sind dazu relevant?

Vielen lieben Dank für ihre Antworten

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)
9x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Vedammi1953
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 12x hilfreich)

Danke, das hilft schon weiter,

nur bleibt die Frage: wie ist es mit dem ärtzlichen Beschäftigungsverbot für die Zeit zwischen September und der Beginn des Mutterschutzes (Mitte Dezember begann ja sowieso der gesetzlichen Beschäftigungsverbot).

besteht da Urlaubsanspruch?

11x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Vedammi1953
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo, derzeit bin ich in Elternzeit und werde beantragen diese auch für das 3. Jahr zu nehmen, möchte dann aber in dieser Zeit bei meinem AG für so ca. 5 Wochenstunden arbeiten alles auch im Sinne meines AG. Meine Frage lautet, bleibe ich während dieser Zeit wie bisher sozialversichert und ist für diese Zeit ein neuer Arbeitsvertrag mit der angepassten Stundenzahl befristet nötig? Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
dessteffal
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 72x hilfreich)

Hallo,
Du brauchst (am besten schriftlich, wegen beweisbarkeit) einen teilzeit-Vertrag während der Elternzeit.
Also nicht den ursprünglichen Vertrag in TZ ändern.
Evtl auch Minijob in Elternzeit.
Wie du sozialversichert bist hängt vom Einkommen ab

2x Hilfreiche Antwort

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