Hallo.
Ich habe vor einem Jahr ein Kind bekommen.
Ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen aber nur 1 Jahr Elterngeld.
Mit meinem Arbeitgeber war abgemacht, daß ich nach ca. 1 Jahr wieder arbeiten könne.
Nun ist das Jahr fast rum und ich hatte ein Gespräch mit dem AG-er teilte mir mit, daß die Auftragslage schlecht sei und es für mich keine Arbeit mehr gibt.
Jetzt habe ich 3 Fragen:
1. Soll ich meine Elternzeit rückwirkend auf ein Jahr verkürzen? Dann kann AG mir kündigen und ich bekomme ALG I.
Oder soll ich in meinem 2. Elternzeitjahr ALG II beziehen? In der Hoffnung, daß sich die Auftragslage ändert?
2. Habe ich Anspruch auf Urlaub in der Elternzeit?
3. Habe ich Anspruch auf Weihnachtsgeld? Auch rückwirkend?
Hätte ich - im Falle der Kündigung - gute Chancen mir mit einem Anwalt eine Abfindung und mein Weihnachtsgeld einzuklagen?
Vielen Dank im voraus.
Sandfloh
Elternzeit-Kündigung-Urlaub-Weihnachtsgeld
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo Sandfloh,
zu1: diese Frage musst du schon für dich selbst entscheiden. Je nachdem was für dich besser ist.
Dazu müsste man wissen, ob du alleinstehend bist? Wie hoch dein Einkommen war? bzw. ob du Vermögen hast? usw.
zu2: Wenn du dich arbeitslos meldest oder gar ALGII beziehst, dann bist du den Gegebenheiten dort ausgesetzt. Das bedeutet: In den ersten 3 Monaten gibt es schon mal keinen Urlaub und danach nur wenn "in absehbarer Zeit" keine Arbeit zu finden ist. Max. aber 3 Wochen im Jahr.
Zu3: Das hängt von dem Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung bzw, eventuell dem Arbeitsvertrag ab. Dafür gibt es keine allgemeingültige Regelung.
Einen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht, wird aber je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit möglich sein.
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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch mit der Justiz rechnen "
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