Elternzeit Rückkehr mit Hindernissen

29. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb469082-68
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Elternzeit Rückkehr mit Hindernissen

Hallo,
Ich habe einige Fragen bezüglich des Themas Elternzeit Rückkehr.

Folgende Situation:

Ich bin seit 2009 Mitarbeiterin des Unternehmens und wurde dort auch zur Kauffrau im Einzelhandel ausgebildet. Seit 2014 bin ich in einer Führungsposition in einer Filiale mit einem Stundenlohn von 13€.Letztes Jahr im März bekam ich ein Kind und bin seither in Elternzeit.

Während meiner Elternzeit bin ich jedoch auf 450€ Basis weiter als Verkäufer beschäftigt worden zu einem Stundenlohn von über 15€.

Nun meine Frage ich möchte im Januar 2018 wieder in meinen Alten Beruf als Führungskraft zurückkehren jedoch verdiene ich ja momentan weit mehr als simpler Verkäufer ohne Verantwortung etc. als in meiner Führungsposition.

Da ich auch meine Stunden etwas reduziert habe bekomme ich ja einen neuen Arbeitsvertrag stehen mir dann auch die 15€ Stundenlohn zu da ich ja nun auch mehr verdiene?Es ergibt ja keinen Sinn das ich als Verkäufer mehr verdiene als eine Führungskraft.


Und Stimmt es das es nicht möglich ist das eine Führungskraft statt in Vollzeit 1,0 nur in 0,8 Teilzeit arbeiten kann?

Ich bin jetzt schon über jede Antwort Dankbar!




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19777 Beiträge, 7189x hilfreich)

/// Stimmt es, dass es nicht möglich ist das eine Führungskraft statt in Vollzeit 1,0 nur in 0,8 Teilzeit arbeiten kann?

Nö, Unsinn.

/// Es ergibt ja keinen Sinn das ich als Verkäufer mehr verdiene als eine Führungskraft.

Ob Sinn oder Unsinn, gleichwohl möglich. Nach der Elternzeit hast du Anspruch darauf, wieder in deinen alten Job zurück zu kehren, wenn auch nicht zwingen auf denselben Stuhl. Gleichzeitig willst du deine Stunden reduzieren, worauf du einen Anspruch hast nach TZBefrG, sofern nicht dringende betriebliche Gründe Gründe dagegen stehen. Ein Anspruch auf Reduzierung könnte sich ggf. auch aus einem TV ergeben; in TV ist oft geregelt, dass Stundenreduzierung zur Kinderbetreuung ermöglicht werden soll.
Dein AV als Verkäuferin während der Elternzeit ist ein Ding für sich und bedeutet nichts für deinen Stammvertrag.

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