Frau S kehrt nach einem Jahr aus der Elternzeit zurück.
Hat Frau S Anspruch auf "gleichwertige Tätigkeiten" als bisher oder genügt die bisherige Bezahlung bei "niederwertigeren Tätigkeiten" ? Ist dies zulässig ?
Elternzeit Rückkehr - welche Tätigkeiten ?
14. August 2010
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Frage vom 14. August 2010 | 13:01
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 6x hilfreich)
Elternzeit Rückkehr - welche Tätigkeiten ?
#1
Antwort vom 14. August 2010 | 14:07
Von
Status: Weiser (17805 Beiträge, 8094x hilfreich)
Frau S. hat Anspruch darauf, die Tätigkeit auszuüben, die arbeitsvertraglich vereinbart ist.
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