Elternzeit Rückkehr - welche Tätigkeiten ?

14. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
Ludwig_I
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 6x hilfreich)
Elternzeit Rückkehr - welche Tätigkeiten ?

Frau S kehrt nach einem Jahr aus der Elternzeit zurück.
Hat Frau S Anspruch auf "gleichwertige Tätigkeiten" als bisher oder genügt die bisherige Bezahlung bei "niederwertigeren Tätigkeiten" ? Ist dies zulässig ?




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

Frau S. hat Anspruch darauf, die Tätigkeit auszuüben, die arbeitsvertraglich vereinbart ist.


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