Elternzeit Verlaengerung

11. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Deliah77
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Elternzeit Verlaengerung

Hallo,
ich habe vieles gelesen ueber die Verlaengerung der Elternzeit und dass sie der Zustimmung des AG bedarf, wenn man sich von vornherein auf 1 Jahr festgelegt hat. Wie sieht es nun aus, wenn man Elternzeit beim AG fuer 1 Jahr und 1 Tag angemeldet hat (wenn also das Kind z.B. am 1.1.2009 geboren wurde ist die Elternzeit bis zum 1.1.2010 angemeldet worden)? Ist hier bei einer gewuenschten Verlaengerung der Elternzeit um 1 oder 2 Jahre ebenfalls die Zustimmung des AG erforderlich? Welche Schritte sind hierbei zu befolgen? Reicht eine schriftliche Anmeldung beim AG 7 Wochen vor der Verlaengerung aus?

Danke fuer qualifizierte Antworten!




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

Die Arbeitnehmerin muß einen Antrag stellen und die Zustimmung des Arbeitgebers ist erforderlich.

BEEG §16

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