Hallo,
ich habe vieles gelesen ueber die Verlaengerung der Elternzeit und dass sie der Zustimmung des AG bedarf, wenn man sich von vornherein auf 1 Jahr festgelegt hat. Wie sieht es nun aus, wenn man Elternzeit beim AG fuer 1 Jahr und 1 Tag angemeldet hat (wenn also das Kind z.B. am 1.1.2009 geboren wurde ist die Elternzeit bis zum 1.1.2010 angemeldet worden)? Ist hier bei einer gewuenschten Verlaengerung der Elternzeit um 1 oder 2 Jahre ebenfalls die Zustimmung des AG erforderlich? Welche Schritte sind hierbei zu befolgen? Reicht eine schriftliche Anmeldung beim AG 7 Wochen vor der Verlaengerung aus?
Danke fuer qualifizierte Antworten!
Elternzeit Verlaengerung
11. Juni 2009
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Frage vom 11. Juni 2009 | 23:45
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Elternzeit Verlaengerung
#1
Antwort vom 12. Juni 2009 | 00:38
Von
Status: Weiser (17805 Beiträge, 8094x hilfreich)
Die Arbeitnehmerin muß einen Antrag stellen und die Zustimmung des Arbeitgebers ist erforderlich.
BEEG §16
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