Hallo, eine Freundin hat während ihres Erziehungsurlaubes ( also vor 2001) bei der Firma als geringfügig Beschäftigte gearbeitet. (War vorher als Vollzeitbeschäftigte). Hat in der Zeit ihr 2. Kind bekommen. Ist es richtig, das sie ein Anspruch auf eine Zahlung von 10 Wochenstunden hat, weil sie während ihrer Elternzeit dort gearbeitet hat. (Ob sie eingesetzt wurde, oder nicht?) Kann ich mir gar nicht vorstellen, das es sowas gibt?
Vielen Dank
Pepe123
Elternzeit - Während Erziehungsurlaub als geringfügig Beschäftigte gearbeitet?
24. Mai 2006
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Frage vom 24. Mai 2006 | 18:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Elternzeit - Während Erziehungsurlaub als geringfügig Beschäftigte gearbeitet?
#1
Antwort vom 24. Mai 2006 | 18:27
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2339x hilfreich)
Hallo Pepe, das kommt drauf an, was da vertraglich zur Arbeitszeit vereinbart war in der Zeit.
Mal davon abgesehen:
2001? Ähm ... falls man da noch Ansprüche geltend machen wollte: Die wären dann schon verjährt.
Und jetzt?
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