Hallo Liebe Gemeinde,
ich hoffe dass jemand von Euch so einen Fall schon hatte, leider finden ich nichts genaues hier im Forum darüber.
Meine Frau hat am 23.08.08 entbunden und ist dann für ein Jahr in Elternzeit gegangen und war der Meinung das Sie bis Ende 2009 Erziehungsgeld erhält und in Elternzeit ist.
Bis mir dann mal aufgefallen ist das Sie nur bis zum 23.08.09 Elterngeld erhält und bis dahin in Elternzeit ist.
Ich hab Sie dann noch früh genug drum gebeten sich drum zu kümmern und Ihren Arbeitgeber die Verlängerung bis Ende des Jahres mitzuteilen.
Da Sie während der Elternzeit auf 400€ bei Ihrem Arbeitgeber arbeitet hat Sie dieses dann Früh genug Ihren Marktleiter mitgeteilt aber nur Mündlich.
Nach dem ich das nun auch mitbekommen habe und mich für Sie Informiert habe im Internet, hätte Sie dies 1 Monat vor Beendigung der Elternzeit Schriftlich machen müssen.
Diese haben wir Gestern nun Nachgereicht, nach dem meine Frau mal im Personalbüro Angerufen hat und man Ihr mitteilte dass bis heute dort nichts mitgeteilt hat.
Wie es natürlich kommen musste stellt sich der Marktleiter heute dumm und wusste nicht mehr so 100% über die Gespräche bescheit, obwohl er Ihr damals noch versicherte das Sie es nicht Schriftlich einreichen braucht das macht er alles und meine Frau gutgläubig wie Sie ist hat sich dann nicht mehr drum gekümmert.
Jetzt ist meine Frage welchen Strick können die meiner Frau drehen?
Man beachte aber das Sie auf 400€ weiterhin dort gearbeitet hat auch über die eigentliche Elternzeit, sogar hat Sie jetzt 2 Wochen Urlaub.
Jetzt macht sich meine Frau natürlich große Gedanken und wollte wissen welche rechte hat Sie und kann man Ihr eigentlich was anhängen?
Außerdem hat Sie es auch der Stlv. Marktleiterin mitgeteilt oder Kollegen, es hat auch eine Kollegin bei Ihr mal Angerufen und nachgefragt was den nu sei da die Vertretung des Vertriebsleiters gerne bescheit wissen wollte.
Der nächste Schritt ist dann, Sie möchte ab 01.01.2010 in Teilzeit gehen, da weiß ich nun muss man drei Monate vorher dieses Schriftlich einreichen.
Nun hab ich gelesen könnte Sie die drei Jahre Elternzeit voll machen und in dieser Zeit auf Teilzeit arbeiten nur welchen Vorteil hat dieses?
Und nun endlich zur letzten muss ich noch etwas beachten?
Ich hoffe Ihr könnt meine Stimmung ein wenig anheben ..
Danke Gruß Fauli85
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Elternzeit..
Hallo,
Eure Chancen stehen da wirklich nicht gut.
Das hat noch nicht mal damit zu tun, dass ihr die Verlängerung der Elternzeit auf ein 2. Jahr dem AG nur mündlich mitgeteilt habt.
VOR Beginn der Elternzeit MUSS man sich verbindlich festlegen, für welche Zeiträume innerhalb von [color=red]2 Jahren[/color] Elternzeit genommen werden soll.
Reicht man die Elternzeit nur für 1 Jahr ein, heisst das Ihr verzichtet auf weiteren Elternzeit-Anspruch (es sei denn, der Arbeitgeber stimmt zu, was aber aus seiner Sicht idiotisch wäre).
Die erwähnte 7-Wochen-Frist (keinen Monat, wie Du geschrieben hast) gilt nur, wenn man das 3. Elterjahr anmeldet (und natürlich bei der ersten Anmeldung).
Dass Deine Frau dort auf 400€-Basis arbeitet, ist nicht relevant.
Natürlich ist es ärgerlich, das sie nun auf den Kündigungsschutz und eine evtl. Teilzeitstelle verzichten muss, aber wenn sie den 400€-Job behalten will, solltet ihr Euch wohl besser auch nur in Euch hinein ärgern.
Oder soll sie wieder Vollzeit dort anfangen?
Hallo,
quote:
Oder soll sie wieder Vollzeit dort anfangen?
Nein Sie möchte eigentlich Teilzeit auf 20 Stunden Arbeiten.
Ich Ärger mich sowieso schon in mich rein, was mich nur am meisten Ärgert ist das
a) der Arbeitgeber in dieser hinsiecht nix gesagt hat
b) der Vertriebsleiter wusste das meine Frau auf Teilzeit gehen möchte und ab wann und zu letzt
d) Selbst das Personalbüro hat meiner Frau während der Elternzeit gesagt das Sie jeder Zeit verlängern kann.
Was mich aber wieder Stutzig macht ist, da meine Frau Gestern im Personalbüro angerufen hat und dort wurde Ihr auch nur mitgeteilt Sie sollte es doch schriftlich nachreichen.
Jetzt hoffe ich einfach mal dass die selber nicht durchblicken und meine Frau keinen Strick draus machen, was ich mir aber auch nicht vorstellen kann.
vielen Dank für die Info
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Hm, ist der Betrieb überhaupt gross genug - mehr als 15 Beschäftigte (ohne Azubis), dass sie Anspruch auf eine Teilzeitstelle nach der Elternzeit gehabt hätte?
Eigentlich ist sie ja nun wieder Vollzeit eingestellt, die Elterzeit ist ja seit dem 24.08. beendet. Wie verhält sich das denn? Oder ist es stillschweigend bei dem 400€-Job geblieben?
quote:
Hm, ist der Betrieb überhaupt gross genug
Sie Arbeitet beim Aldi und da die Märkte nicht als eingeständige Märkte laufen sollten es genug MA sein.
quote:
Oder ist es stillschweigend bei dem 400€-Job geblieben?
Das Lustige ist das Sie für den August weiterhin nur die 400€ erhalten hat, außerdem steht Sie im Dienstplan nur mit einem Tag drinnen, so als laufe Sie weiterhin als 400€ Kraft.
Auch hat das Personalbüro oder der Markt nicht einmal reagiert das sich was ändern solte.
Was mir aber am besten gefällt ist ja das Ihre Elternzeit nur bis zum 22.08 lief und Sie normal als 400€ Kraft am 22.08, 29.08, 4.09. sowie am 11.09. gearbeitet hat und Sie sogar kurzfristig Urlaub nehmen musste da, Laut Marktleiter, Ihr als 400€ Kraft auch 36 Tage Urlaub zustehen würden.
Somit kann man sagen das Sie stillschweigend weiterhin als 400€ geführt wurde.
Ich glaub hier ist das Lustig an der Sache, das beide Seiten in Wirklichkeit keinen Ahnung von dem Ablauf haben.
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Da wäre wohl dringend ein Gespräch zwischen Euch, ML und Personalabteilung angebracht.
Vielleicht könnt ihr Euch mal mit dem Betriebsrat in Verbindung setzen.
Morgen,
quote:
Da wäre wohl dringend ein Gespräch zwischen Euch, ML und Personalabteilung
hab ich auch meiner Frau auch gesagt und nach dem gestern Abend Ihre Freundin aus einem anderen Markt Angerufen hat, die zu erst alle Pferde scheu gemacht weil man sich bei Ihr auch erst mal Quer gestellt hatte und nun kann Sie sogar Ihre Elternzeit von einem Jahr auf weitere 2 Jahre Verlängern so wie auf Teilzeit Arbeiten.
Ich denke erst mal abwarten was bei meiner Frau raus kommt und nach dem sogar alles gut gelaufen ist bei der Kollegin kann ich mir nicht vorstellen das es bei meiner Frau Probleme geben sollte.
Beim Aldi gibt es kein BR da alle Mitarbeiter gegen einen gestimmt haben, so mit blieben Ihr als Ansprechpartner nur der VL und das Personalbüro.
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Und in Zukunft, alles schriftlich machen, und sei es nur, dass man schriftlich bestätigt, was mündlich besprochen wurde.
Der Denkfehler vieler: sie glauben die Elternzeit beginnt mit dem Tag nach dem Mutterschutzende - Elternzeit beginnt aber mit dem Tag nach der Geburt.
Die frühere Regel mit 2 Jahren Erziehungsurlaub + 1 Jahr Verlängerung war in vieler Hinsicht besser (vor allem, wenn man nicht viel verdiente).
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"sika0304"
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