Hallo!
Kann mir jemand sagen, wie man korrekt beim Arbeitgeber die Elternzeit beantragt, wenn man ab dem Zeitpunkt der Geburt die (zweimonatige) Elternzeit als Vater nehmen will?
Normalerweise soll der Antrag sieben Wochen vorher gestellt werden. Ich habe gelesen, daß der Arbeitgeber die Geburtsurkunde verlangen kann.
Wie stellt man nun aber den Antrag, wenn das Kind noch nicht geboren wurde?
Benötige ich vom Frauenarzt eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Termin?
Wie verhält es sich dann bei einer Frühgeburt bzw. einer verspäteten Geburt?
Kann ich auf eine Bescheinigung seitens des Arbeitgebers bestehen, daß der Antrag genehmigt wird?
Kann der Arbeitgeber die Elternzeit aus betrieblichen Gründen verweigern oder mir einen anderen Zeitraum aufzwingen, wenn ich KEINE Teilzeitarbeit machen möchte in den zwei Monaten?
Leider bin ich meinem Betrieb der erste Vater, der ab der Geburt die Elternzeit nehmen will und auch NICHT Teilzeitarbeiten möchte.
Somit ist die Personalabteilung mit meinen Fragen völlig überfordert bzw. lehnt im Vorfeld schon alles mögliche ab.
Auf die Forumshilfe hoffend
Elternzeit ab Geburt für Vater beantragen / 2 Vätermonate
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Hallo, hier ist alles dazu geregelt http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html da steht nichts von Geburtsurkunde (wie sollte das auch gehen vor der Geburt).
MfG
--- editiert vom Admin
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Hallo!
Die zitierte Stelle kenne ich bereits.
Welche Bescheinigungen soll ich denn dann beifügen, wenn das Kind noch nicht geboren wurde?
Man kann doch nicht einfach einen Antrag stellen mit unbekanntem Datum und ohne jeglichen Nachweis, daß ein Kind überhaupt erwartet wird.
Leider habe ich als werdender Vater noch nichts gefunden, wie es mit Elternzeit AB GEBURT geregelt ist.
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar; noch ohne Zuhilfenahme eines Anwaltes.
Vielleicht akzeptiert der AG ne Kopie vom Mutterpass? Da dürfte doch alles relevante drin zu finden sein.
Den link (ich wusste ja nicht, dass du den Gesetzestext schon kennst) hab ich nur gepostet um aufzuzeigen, dass der Gesetzgeber keinen Nachweis vorschreibt, sondern lediglich einen schriftlichen Antrag. Der Gesetzgeber ging wohl davon aus, dass zwischen AG und AN soviel Vertrauen besteht, dass der AN nicht einfach grundlos so einen Antrag stellt.
Vermutlich kann der Vater gar nicht ab der Geburt Elternzeit nehmen, denn die Mutter darf im Mutterschutz überhaupt nicht arbeiten (8 Wochen nach der Geburt). Auch die Mutter kann erst ab der 9. Woche die Elternzeit beantragen.
Das wird nur immer vergessen zu erwähnen, wenn die Politiker ob der Familienfreundlichkeit sich mal schnell auf die Schulter schauen.
Auch früher sind schon viele auf 3 Jahre Erziehungsurlaub reingefallen - die ersten 8 Wochen gingen gar nicht. Geld gab es nur bis zum 2. Geburtstag - wenn überhaupt, und im 3. Jahr mußte man sich selber versichern (oder als Hausfrau beim Mann mitlaufen).
Aus meiner Erfahrung wünschen sich viele Mamas eher Unterstützung vom Papa, wenn das Kind bereits krabbelt oder läuft und die weite Welt entdecken will. Und das ist auch genau die Zeit, in der es vielen Papas mehr Spaß macht, Zeit mit dem Kind zu verbringen.
Daher die Empfehlung für den Papa:
- gleich nach der Geburt höchstens 3 Wochen Urlaub nehmen
- den Antrag für Elternzeit und Elterngeld in Ruhe nach der Geburt stellen
- die Elternzeit im 7. bis 14. Lebensmonat und am besten im Sommer nehmen.
Solche Tipps sammele ich gerade auf einer Webseite:
******************
-- Editiert Moderator am 18.02.2015 23:37
Für so eine blöde SPAM hievst Du einen 7 Jahre alten Beitrag aus der Versenkung??
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
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