Hallo,
folgende Frage:
während der Elternzeit läuft ein befristeter Vertrag aus, der nicht verlängert wird. Es besteht noch Anspruch auf Urlaub, der nicht mehr genommen werden kann. Besteht das Recht auf Urlaubsabgeltung? Falls ja, was würde als Grundlage zur Berechnung der Abgeltung genommen werden, da in den Wochen vor Beendigung des Vertrages "nur" Elterngeld bezogen wurde.
Danke für Antworten.
Viele Grüße
melka79
Elternzeit befristeter Vertrag Urlaubsabgeltung
11. Februar 2009
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Frage vom 11. Februar 2009 | 18:38
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Elternzeit befristeter Vertrag Urlaubsabgeltung
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#1
Antwort vom 11. Februar 2009 | 20:03
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
.. der nicht genommene Urlaub wäre abzugelten, da er ja wegen Beendigung nicht genommen werden kann. Als Grundlage müssten - wenn ich mich nicht irre, denn ich habe jetzt nicht nachgelesen - die letzten 13 Wochen im aktiven Dienst hergenommen werden.
-- Editiert von blaubär49 am 11.02.2009 20:06
#2
Antwort vom 12. Februar 2009 | 19:48
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo blaubär49,
vielen Dank für die schnelle Antwort. War auch so das, an das ich da gedacht hatte.
Grüße
melka79
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