Hallo,
folgendes Problem liegt derzeit bei mir vor:
Ich habe im Mai diesen Jahres, Elternzeit für die 2 Monate November 2017 und Februar 2018 schriftlich eingereicht/beantragt.
Dies wurde mir mündlich bereits zugesichert, jedoch noch nicht schriftlich.
Dadurch das meine Freundin nun im Oktober studieren geht, würden wir meine Elternzeit gerne verlängern bzw. ändern.
Statt der o.g. Monate, würde ich dann von November 2017 bis einschließlich April 2018 in Elternzeit gehen.
(Geburtstermin war der 07.02.2017)
Ist eine solche Änderung möglich ? Muss der AG in diesem Fall zustimmen und kann er es ablehnen ?
Vielen Dank im voraus für eure Hilfe.
-- Editiert von Moderator am 13.08.2017 23:01
-- Thema wurde verschoben am 13.08.2017 23:01
Elternzeit beim AG ändern
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hi, da du die Elternzeit 7 Wochen vorher angemeldet haben musst, bist du noch nicht zu spät dran. Prinzipiell hast du auch das Recht auf 2 Zeitabschnitte, dh. Du könntest den noch fehlenden einfach zusätzlich beantragen.
Ich würde es viel simpler machen: Brief und Gespräch mit Arbeitgeber, dass sich eure Lebensplanung verändert hat und du nun diesen Zeitraum beantragst. Mit Erklärung, wie es danach mit der Kinderbetreuung weitergeht (! Krippenplatz ab April kann schwierig werden!) Dann weiß der AG auch, dass du dann zuverlässig auch wieder planbar bist.
Bitte um schriftliche Bestätigung (mind. dass Brief erhalten wurde)
Genieß die Zeit! (es ist ja so unfair: der Papa meines Kindes ist überall aufgefallen und wurde gelobt, dass er sich kümmert. Keiner sagte "wie super, dass mal die Mama zum Mini-Cafe kommt". Höhepunkt war "wie wunderbar Sie mit dem kotzenden Kind (im Ice) zurecht kommen. Wo ist eigentlich die Mutter?" . #sollteselbstverständlichsein)
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