Elternzeit einreichen NACH Kündigung

25. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb444362-69
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Elternzeit einreichen NACH Kündigung

Hallo,

eine zugegebenermassen konstruierte, aber durchaus denkbare/realistische Frage kam zwischen Kollegen auf:

Der Arbeitnehmer erhält heute die Kündigung (ordentlich oder außerordentlich, z.B. fristlos). Kann er, so seine persönliche/familiäre Situation es erlaubt (Kind im passenden Alter vorhanden) dann spontan noch Elternzeit einreichen (Beginn in 7 Wochen, "Kündigungsschutz" ja frühestens ab 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit)?
Käme er dann (obwohl Einreichung Elternzeit NACH Kündigung) in den "Genuß" der entsprechenden Kündigungsschutzbestimmungen?

Grüße
Melina

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Die Antwort steht im Gesetz, der Antrag kommt zu spät:

Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG)
§ 18 Kündigungsschutz
(1) Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, nicht kündigen.

-- Editiert von altona01 am 25.06.2016 09:20

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