Hallo,
eine zugegebenermassen konstruierte, aber durchaus denkbare/realistische Frage kam zwischen Kollegen auf:
Der Arbeitnehmer erhält heute die Kündigung (ordentlich oder außerordentlich, z.B. fristlos). Kann er, so seine persönliche/familiäre Situation es erlaubt (Kind im passenden Alter vorhanden) dann spontan noch Elternzeit einreichen (Beginn in 7 Wochen, "Kündigungsschutz" ja frühestens ab 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit)?
Käme er dann (obwohl Einreichung Elternzeit NACH Kündigung) in den "Genuß" der entsprechenden Kündigungsschutzbestimmungen?
Grüße
Melina
Elternzeit einreichen NACH Kündigung
25. Juni 2016
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Frage vom 25. Juni 2016 | 04:32
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Elternzeit einreichen NACH Kündigung
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#1
Antwort vom 25. Juni 2016 | 09:18
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8071x hilfreich)
Die Antwort steht im Gesetz, der Antrag kommt zu spät:
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG)
§ 18 Kündigungsschutz
(1) Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, nicht kündigen.
-- Editiert von altona01 am 25.06.2016 09:20
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