Liebe Forenmitglieder,
ich hätte eine Frage zur Angabe der Elternzeit im Arbeitszeugnis. Ich war bei einer Arbeitnehmerüberlassung vom April 2019 bis März 2023 angestellt. Ab April 2019 bis Dezember 2021 war ich beim Kunden im Einsatz, danach 6 Wochen im Mutterschutz und 6 Monate in der Elternzeit. Ab August 2022 war ich wieder beim Kunden im Einsatz, bis ich im März 2023 das Unternehmen verlassen habe. In meinem Arbeitszeugnis wurde angegeben, das ich beim Kunden vom April 2019 bis Dezember 2021 und vom August 2022 bis März 203 im Einsatz war. Nun meine Frage - ist es so in Ordnung? Aus meiner Sicht hat die Ausfallzeit nicht zu einer wesentlichen Unterbrechung der Beschäftigung geführt und soll somit nicht ggf. nicht ohne Hinweis auf Elternzeit erwähnt werden.
Danke vorab und viele Grüße
Elternzeit im Arbeitszeugnis
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Klar ist das richtig. Was soll da sonst stehen? Durchgängig bei Kunden?
Du sprichst an, dass die Fehlzeit nicht wesentlich gewesen sei - das ist freilich aufs Erste ein zu füllender Begriff.
Hensche sieht anscheinend bei 15% der Gesamtzeit noch nicht das Merkmal 'wesentlich' erfullt, das BAG aber schon, wobei auch die Schnelllebigkeit der Branche eine Rolle spielt.
https://www.hensche.de/Zeugnis_Elternzeit_Zeugnis_darf_Elternzeit_erwaehnen_LAG_Koeln_4Sa114-12.html?app=desktop#:~:text=Fazit%3A%20In%20einem%20Zeugnis%20darf,Unterbrechung%20der%20Beschäftigung%20geführt%20hat.
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Das Urteil kenne ich. Bei mir wären es unter 15% reine Elternzeit und 15% mit 6 Wochen Mutterschutz. Mutterschutz zählt aber nicht als Elternzeit. Und ich habe in keiner schnellebigen Branche gearbeitet. Zudem gibt es keinen Hinweis auf die Elternzeit, es sind lediglich die Fehlzeiten angegeben.
Als Fehlzeit benannt?Zitates sind lediglich die Fehlzeiten angegeben. :
Oder Einsätze von ---bis.
Jeder kann lesen, wie lange du eingesetzt wurdest.
Du kannst grundsätzlich Änderungen im Arbeitszeugnis verlangen, zB. hier, dass die 7,5 Monate als Mutterschutz/Elternzeit vermerkt werden.
Ob der AG dem nachkommt... abwarten.
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