Hallo zusammen,
Ich habe vor einigen Tagen einen Monat Elternzeit
beantragt. Diese wird voraussichtlich am 03.04.2020 beginnen und am 02.05.2020 enden. Nun möchte ich kündigen. Meine Kündigungsfrist beläuft sich auf 3 Monate sodass die Elternzeit genau in dieser Zeit wäre. Das heisst ich würde diesen Monat noch kündigen sodass mein Arbeitsverhältnis zum 31.05.2020 ausläuft, da ich ein Jobangebot zum 01.06.2020 annehmen möchte. Meine Frage ist. Kann ich nach Antrag der Elternzeit nun bewusst kündigen? Verlängert sich dann meine Kündigungsfrist? Wichtig ist in meinem Fall dass der e
Elternzeitantrag vor der Kündigung eingegangen ist. Muss die Kündigung zum Monatsende bei meinem Vorgesetzten sein oder reicht wenn ich die Kündigung am Monatsende verschicke?
Vielen Dank im voraus
VG
-- Editiert von go539803-66 am 25.02.2020 20:07
-- Editiert von go539803-66 am 25.02.2020 22:03
Elternzeit in der 3monatigen Kündigungsfrist?
25. Februar 2020
Thema abonnieren
Frage vom 25. Februar 2020 | 19:43
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Elternzeit in der 3monatigen Kündigungsfrist?
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#1
Antwort vom 27. Februar 2020 | 13:52
Von
Status: Beginner (139 Beiträge, 52x hilfreich)
Einer Kündigung, nur weil du in Elternzeit bist, spricht nichts entgegen. Auch die Kündigungsfrist verlängert sich dadurch nicht. Die Kündigung muss fristgerecht EINGEHEN, nicht das Datum der Kündigung zählt. Eine Kündigungszeit von 3 Monaten für den Arbeitnehmer erscheint mir sehr lang.
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