Hallo,
Mein Mann möchte insgesamt 4 Monate Elternzeit mit Elterngeldbezug nehmen. Geplant sind die Monate 1, 11, 12 und 14 nach der Geburt. Laut Elterngeldstelle ist das kein Problem. Mir macht allerdings der § 16 Abs. 1 Satz 5 BEEG
Sorgen: "Die Elternzeit kann auf zwei Zeitabschnitte verteilt werden; eine Verteilung auf weitere Zeitabschnitte ist nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers möglich."
Geplant wären ja 3 Abschnitte. Die Dame bei der Elterngeldstelle sagte mir aber, wenn er alle Zeiträume direkt zu Beginn beantragt, sei das OK. Da ElternGELD ja nur in Verbindung mit ElternZEIT möglich ist, bräuchte ich dazu bitte etwas HIlfestellung.
Falls man um die Aufteilung in nur 2 Zeiträume nicht herum kommt: Gilt das auch, wenn man zwischendurch den AG wechselt? Oder wären 2 Zeiträume bei AG X und dann nochmal 2 Zeiträume beim neuen AG Y möglich?
Vielen Dank für Eure Hilfe schon mal!
Suse
Elternzeit in mehrere Zeitabschnitte aufteilen?
12. Juni 2013
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Frage vom 12. Juni 2013 | 10:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Elternzeit in mehrere Zeitabschnitte aufteilen?
#1
Antwort vom 12. Juni 2013 | 14:03
Von
Status: Student (2472 Beiträge, 1265x hilfreich)
Mir scheint, du bekommst keine Rückmeldung(en), weil du die Sache offenbar durchschaust, 2 Zeiträume in Eigenregie - x nur mit Zustimmung des AG - soweit alles klar.
Wenn deine Idee bei jedem AG neu
zuträfe, müsste m.E. etwas wie "beim jeweiligen AG" im Gesetz stehen.
So ist es wohl nicht gedacht.
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