Elternzeit-neuer Job?

23. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 278x hilfreich)
Elternzeit-neuer Job?

Habe mal wieder eine Frage.

Also:

Elternzeit endet im März 2007. Muß meinem jetzigen AG also im Dezember kündigen.

Angenommen, ich würde nun einen Job bekommen, so von heute auf Morgen, der über die in der Elternzeit erlaubten 30 Stunden gehen würde.

Dürfte ich da anfangen?

Meine Logik sagt mir ja.....weil ich ja meinem jetzigen AG eh nicht fehle, da ja in Elternzeit. Aber meine Logik irrt sich oftmals....daher meine Frage




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

quote:
Angenommen, ich würde nun einen Job bekommen, so von heute auf Morgen, der über die in der Elternzeit erlaubten 30 Stunden gehen würde.

Dürfte ich da anfangen?


1. Bedarf das der Zustimmung deines AG
2. geht während der Elternzeit eine Tätigkeit über 30 h nicht

(siehe § 15 Bundeserziehungsgeldgesetz)

Oder du kündigst ordnungsgemäß und fängst bei dem anderen AG an, aber dann wärst du da nicht mehr in Elternzeit.

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#2
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 278x hilfreich)

Jepp......

aber Kündigungsfrist in Elternzeit beträgt 3 Monate.....
Also bei meinem jetzigen AG muß ich eh kündigen....würde aber vorher gerne was anderes suchen.....Frage halt, kann ich woanders anfangen, ohne die Kündingsfrist einzuhalten?

Sprich:

Jetzigem AG schreiben, kündige fristgerecht zum....X, und vorher woanders anfangen

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

quote:
aber Kündigungsfrist in Elternzeit beträgt 3 Monate


Bitte den § genau lesen.
<font color=red>'Der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.'</font>
Da steht nichts davon, dass das vorher auch so gilt.

quote:
Jetzigem AG schreiben, kündige fristgerecht zum....X, und vorher woanders anfangen


Nein. Die Kündigungsfrist muss dann schon eingehalten werden.

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#4
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 278x hilfreich)

Danke erstmal.

Frage: Kann der AN das Arbeitsverhältniss während der Elternzeit mit kürzerer Kündingsfrist kündigen?

Was würde mir passieren, wenn ich angenommen(ich muß meinem Arbeitsplatz kündigen)nun einen Job bekomme, und der neue AG sagt Einstellung zum nächsten 1..
Heißt..ich müßte sagen(wissentlich....)sorry nein, ich muß Kündigungsfrist einhalten beim alten AG?

Ich möchte nur nicht ab März auf der Strasse stehen, und Jobs werden nicht über 6 Monate im voraus vergeben.

Kündigen werde ich meinen derzeitigen Job jedoch erst fristgerecht(3 Monate vor ablauf der Elternzeit). Ich war an mehreren Stellen hier vor Ort (Gleichstellungsbeauftragte etc.), die mir logischweise sagten, kündigen erst, am Ende)....

Bis dato stand für mich immer fest, Job nur bis max. 30 Stunden machbar.........wäre also während der elternzeit gegangen.....

Habe aber nun was, wo ich mich gern drauf bewerben würde.....


aber über die 30 stunden rausgehend.....


also gesetz den fall, ich unterschreibe neuen vertrag, kündige altem AG....was kann mir passieren, weil ich vielleicht bei neuem sofort anfang?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

quote:
Kann der AN das Arbeitsverhältniss während der Elternzeit mit kürzerer Kündingsfrist kündigen?


Nein.
Da du ja da eh nicht mehr arbeiten willst, kannst du ja mal abchecken, ob der Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag eingehen würde.
Ansonsten sind Verträge auch während der Elternzeit einzuhalten. Ich weiß auch nicht was passiert, wenn du einfach beim anderen AG anfängst ohne das Ende der Kündigungszeit abzuwarten. Bekommst du noch irgendwelche Leistungen (Erziehungsgeld)?

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 278x hilfreich)

Ich bin seit 1 Jahr alleinerziehend, und (leider) Hartz 4 abhängig momentan.

Mit den Ämtern habe ich aber abgeklärt, das ich meinen Arbeitsplatz kündigen kann, zum ende der Elternzeit (dann in ALG1 kommend), da die Zeiten/Fahrten etc Betreuungstechnisch nicht machbar.

Mir würde von daher keine Sperre von ALG 1 angehen, aber unter ALG 1 würde ich wahrscheinlich auch ergänzend ALG2 erhalten (es sei denn, Wohngeld wür es abfangen können).

Also Fakto: Derzeit Hart4 4, Erziehungsgeld keines mehr....mir ist klar, das mir selber bei Minijob nur 165 € mehr bleiben....

Bei Teilzeit auch schlecht(wahrscheinlich real)gerechnet ergänzend Hartz 4 erhalten muß.

Ich will nicht in das nix abstürzen..........und was mir betreuungstechnisch möglich ist, will ich alles machen.

Ich bin bisher weder beim arbeitsamt arbeitslos, noch arbeitssuchend gemeldet.

Die Grundsicherung habe ich vor einem Jahr nach Trennung beim Grundsicherungsamt für arbeitssuchende gestellt.

Frage diesbezüglich, verweisen die mich auf anwalt....

Also kündigen darf/muß ich meinen derzeitigen Job....(zum schutz der Familie ohne Sperre), aber mir wurde geraten, dies erst zu tun, wenn die Frist anläuft, also Dezember.

Mein AG lehnt Versetzung ab, Teilzeit ja, aber an altem einsatzort. Er hält sich an die rechtlichen Dinge.........die mir aber nicht mehr möglich sind.

Bina also derzeit alleinerziehend, Tochter ist 2,5 Jahre, KiTa Platz habe ich, nach viel aufwand, ab ihrem 3. Geburtstag bekommen (März 2007)....und die Zusage des JA, falls ich nun kurzfristig was bekomme, eine Tagesmama bis März.

Ich suche also eine Spagathlösung.

Was würde mir passieren, ich würd nen Job nehmen, und direkt kündigen, und während der Kündigungsfrist woanders beginnen?

Kommt der AG (jetzige noch) überhaupt dahinter?

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#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

Ich weiß nicht, ob er dahinter kommt.
Deine Situation ist schon schwierig und wenn ich du wäre würd ich Arbeitschancen nutzen, wenn sich eine bietet. Ist zwar kein rechtlicher Ratschlag, aber ich weiß selber wie besch*** es auf dem Arbeitsmarkt momentan aussieht. Was soll groß passieren? Die Situation wäre eine andere, wenn du arbeiten würdest und von einem Tag auf den anderen abhaust, aber der AG hat ja keinen Schaden dadurch ... insofern.

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#8
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 278x hilfreich)

Danke.....

ich glaube die "Bestätigung" an sich meiner Logik brauchte ich ;)

Ich nehme, wenn ich vorher bekommen kann....falle deshalb ja nicht aus bei dem alten Ag....wenn ich was habe, kündige ich natürlich, spätestens Dezember muß ich kündigen, ob ich was hab oder nicht.

Mir gings halt drum, kann mir was nachteiliges unterstellt werden, ausser das ich versuche, unseren .... aus den schlingen zu ziehen, wissentlich bald arbeitslos zu sein, und das im vorfeld(hoffentlich)abwenden zu können.

Meine Logik..........30 stunden darf man.....während elternzeit......was aber ab der 31 stunde?

Nun gut..........ich wüßte im prinzip auch nicht, was mir passieren könnte....und wenn was nachziehen würde, ich habe schriftlich die Bemühungen mit meinem derzeitigen AG, der Versetzungsnatrag ablehnt, ich habe gespräche aufgesucht, mit Gleichstellungsbeauftragten etc.....denke, ich werde vorziehen.....neuen Job(wenn möglich) mit Konsequenz, ohne einhaltung der Fristen.

Aner....der AG jetzt........hat ja keinen Nachteil draus.........bin ja eh beurlaubt.

Danke Venotis.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

ich denke schon, dass der alte Ag, wollte er es rausbekommen, da einiges an Problemen verursachen kann. Arbeitgeber sprechen miteinander und der neue AG wird sicher mit Interesse aufnehmen, was Sie von Verträgen halten.

Einmal davon abgesehen könnten durchaus Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden (ist aber von der genauen Situation abhängig)
Beim Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot kann es richtig bitter werden.

Meiner Meinung nach ist es für alle Beteiligten am besten einfach einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren.

-----------------
"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."

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