Elternzeit und Resturlaub

1. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
bogimaus
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 1x hilfreich)
Elternzeit und Resturlaub

Hallo,

ich habe mal wieder ein Problem und hoffe mir kann hier jemand Rat geben.

Ich bin Beamtin und war seit 18.3.2005 in Mutterschutz, direkt anschließend in Elternzeit die jetzt Ende April ausläuft. Ab November 2004 war ich krank geschrieben da mir die Schwangerschaft sehr zu schaffen machte. Laut dem, was ich bisher herausbekommen habe steht mir dann der Resturlaub von Ende 2004 (waren vielleicht 4-6 Tage) sowie der Urlaub von Januar bis März 2005 nach der Elternzeit zu.
Ich habe mein Personalmanagement kontaktiert, die mir sagte, das kein Urlaub aus der Zeit verzeichnet sei. Das Problem ist, das ich früher bei einer Tochtergesellschaft gearbeitet habe, das Ressort aber während der Elternzeit wieder zum Mutterkonzern migriert wurde. Dabei sind wohl die Daten nicht mit übertragen worden. Leider erreiche ich bislang von der Tochtergesellschaft niemanden der die Daten evtl. zurückverfolgen kann. Müßte ich meinen Urlaubsanspruch einklagen oder wie sollte ich mich da verhalten?



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Viele Grüße,

bogimaus"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 254x hilfreich)

Ich denke, der Urlaub könnte verfallen sein, da wir schon 2008 haben. Das ist 4 Jahre her.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Die Fragestellerin meint hier den § 17 BEEG , bzw. den wörtlich identischen § 17 des alten BErzGG.

Der Urlaub ist demnach nach der Elternzeit zu gewähren und noch nicht verfallen.

Zunächst sollte die Klärung ohne Klage versucht werden. Die Beweismittel für Deinen Urlaubsanspruch, die Du bei einer Klage dem Gericht vorlegen musst, kannst Du ja zunächst einmal dem AG vorlegen.

0x Hilfreiche Antwort

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