Guten Tag,
nehmen wir mal an ein AN möchte gerne Elternzeit/Elterngeld vom 15.7. bis 14.9. nehmen/beziehen. Er überlegt im Zeitraum in Teilzeit 15h/Woche im Monatsdurchschnitt tätig zu sein. Er würde dafür im Juli an 5 aufeinanderfolgenden Tagen (39h), im August an 8 (63h) und im September an 4 (30h) tätig sein (h-Anzahl anteilig errechnet). Die Gruppierung der Tage käme dem AG entgegen.
Nun fragt er sich wie sich diese Teilzeittätigkeit gegenüber keiner Teilzeittätigkeit in Hinsicht auf Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Urlaubsanspruch und VL positiv auswirken würde.
Bei keiner Teilzeittägkeit geht er davon aus, dass Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld (da im Charakter 13./14. Gehalt) und VL um 2/12 gekürzt würden.
Der Urlaubsanspruch würde bei 30 Tage Gesamturlaub für den August um 2,5 Tage gekürzt werden, also 27,5 sprich 28 betragen.
Bei obiger Teilzeittätigkeit geht er davon aus, dass die Kürzung geringer ausfällt. Für die 2 Monate wird Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und VL anteilig im Verhältnis der 15h zu den 38,5 normaler Wochenarbeitszeit gezahlt.
Der Urlaubsanspruch wird für die 2 Monate auch anteilig der 15h zu 38,5h errechnet. Da Anspruch auf 30 Tage im Jahr, also 2,5/Monat besteht, sollten sich für den Zeitraum der 2 Monate Elternzeit 2 Tage ergeben, also insgesamt 27.
Sind die obigen Annahmen/Berechnungen korrekt?
Der Urlaubsanspruch bei Teilzeittäigkeit wäre ja dann um 1 Ta geringer als bei nicht Teilzeittätigkeit? Oder steht bei Teilzeittätigkeit während der Elternzeit der komplette Urlausanspruch, also hier 2x2,5 Tage zur Verfügung?
In §17 heist es ja, dass die Kürzung für jeden vollen Kalendermonat nicht bei Teilzeitarbeit vorgenommen werden kann. Genaueres zum Urlaubsanspruch bei Elternzeit und Teilzeit ist aber nicht genannt.
Vielen Dank im Voraus.
Rbode
Elternzeit und Teilzeit
13. Mai 2009
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Frage vom 13. Mai 2009 | 01:48
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Elternzeit und Teilzeit
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#1
Antwort vom 13. Mai 2009 | 09:02
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
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