Hallo zusammen,
Ich bin im Moment bis Anfang Januar 2018 in Elternzeit. Ich hatte einen bis 31.08.2017 befristeten Arbeitsvertag. Meine Frage: Soll mein Ehemaliger Arbeitsgeber meine in der Elternzeit nicht verbrauchten Urlaubstage auszahlen und wie kann ich das beantragen
Liebe Grüsse Veneta
Elternzeit und Urlaub
15. November 2017
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Frage vom 15. November 2017 | 11:32
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Elternzeit und Urlaub
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#1
Antwort vom 15. November 2017 | 11:39
Von
Status: Weiser (17440 Beiträge, 6490x hilfreich)
Wie soll es anders gehen, als dass dein Ex-AG dir den Resturlaub ausbezahlt. So ist es nach BUrlG, dass Urlaub ausbezahlt wird, wenn er am Ende des AV nicht genommen werden konnte.
#2
Antwort vom 15. November 2017 | 12:36
Von
Status: Schüler (211 Beiträge, 77x hilfreich)
Hinweis:
Je nach AV oder Tarifvertrag können sehr kurze Ausfallfristen vereinbart sein.
Es gelten zwar mind. 3 Monate aber wenn die vereinbart sind verfallen Ansprüche des 31.08.2017
Ende November. Also schnell den AG nachweisbar anschreiben und die Ansprüche stellen.
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