Elternzeit und Urlaub

15. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Veni1977
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Elternzeit und Urlaub

Hallo zusammen,
Ich bin im Moment bis Anfang Januar 2018 in Elternzeit. Ich hatte einen bis 31.08.2017 befristeten Arbeitsvertag. Meine Frage: Soll mein Ehemaliger Arbeitsgeber meine in der Elternzeit nicht verbrauchten Urlaubstage auszahlen und wie kann ich das beantragen
Liebe Grüsse Veneta

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

Wie soll es anders gehen, als dass dein Ex-AG dir den Resturlaub ausbezahlt. So ist es nach BUrlG, dass Urlaub ausbezahlt wird, wenn er am Ende des AV nicht genommen werden konnte.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ohadle
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 77x hilfreich)

Hinweis:

Je nach AV oder Tarifvertrag können sehr kurze Ausfallfristen vereinbart sein.
Es gelten zwar mind. 3 Monate aber wenn die vereinbart sind verfallen Ansprüche des 31.08.2017
Ende November. Also schnell den AG nachweisbar anschreiben und die Ansprüche stellen.

1x Hilfreiche Antwort

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