Hallo zusammen,
ich befinde mich aktuell in Elternzeit. Bei meinem Arbeitgeber in der freien Wirtschaft habe ich drei Jahre beantragt und genehmigt bekommen.
Nun habe ich eine Stelle als Beamtin auf Probe in Aussicht.
Wie ist die rechtliche Lage, muss ich die Elternzeit mit Antritt der neuen Arbeitsstelle beenden und bei meinem aktuellen Arbeitgeber kündigen oder kann ich auch als Beamtin auf Probe in während der Elternzeit arbeiten?
Ich bedanke mich schon einmal für die Hilfe!
Elternzeit und Wechsel in Beamtenverhältnis
19. November 2020
Thema abonnieren
Frage vom 19. November 2020 | 11:35
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Elternzeit und Wechsel in Beamtenverhältnis
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 22. November 2020 | 07:56
Von
Status: Beginner (64 Beiträge, 22x hilfreich)
Hallo,
da gibt es wahrscheinlich für jedes Bundesland und den Bund Regelungen (z.B.: http://www.gesetze-im-internet.de/muscheltzv/index.html).
Wieviel Elternzeit haben Sie schon genommen und wie viel wollen Sie noch nehmen? Haben Sie ihren neuen Dienstherrn schon informiert und wie hat der sich geäußert?
Am Rande, weil Sie direkt als Beamtin auf Probe eingestellt werden: Hatten Sie schon eine Ausbildung als Beamtin und welche Laufbahn schlagen Sie denn ein?
Viele Grüße vom alten Mann
Und jetzt?
Schon
268.048
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
1 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
11 Antworten