Was ist der rechtliche Unterschied zwischen eine Elternzeit zu verkürzen um Teilzeit zu arbeiten oder während der Elternzeit Teilzeit zu arbeiten. Die Stundenzahl (20h) verändert sich bei beiden Varianten nicht.
Kann die verkürzte und "eingesparte" Elternzeit später nochmal in Anspruch genommen werden?
Gibt es irgendwas zu beachten bzw. abzuwägen?
Ich bin unsicher mich zu entscheiden, weil ich den Unterschied nicht genau verstehe.
Elternzeit verkürzen oder Teilzeit in Elternzeit
Elternzeit ist ein Recht der Eltern mit bestimmten Möglichkeiten und Bedingungen.
Erst einmal ist AN für eine Zeit gebunden, wenn Elternzeit für eine bestimmte Dauer vereinbart worden ist; diese Vereinbarung kann nur mit Zustimmung des AG verkürzt werden. Die verkürzte Zeit geht nicht verloren, sondern kann für spätere Elternzeit aufgespart werden. Nur das Elterngeld, sofern welches gezahlt wird, wird auch entsprechend kürzer gezahlt werden.
In der Elternzeit dürfen Eltern aber auch in erheblichem Teilzeit-Umfang arbeiten. Insofern mag das bei euch keine praktischen Unterschied machen, wenn vorher, mittendrin und später wieder 20 Wochenstunden gearbeitet wird.
Das Bedenken ist, dass nach der Elternzeit die Stelle einfach bzw. ohne es zu wollen auf 100% (wie vor der Elternzeit) aufgestockt wird.
Kann die Elternzeit auf jedes beliebige Datum gekürzt werden, wenn der AG zustimmt?
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Zu Elternzeit usw. kompetent:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elternzeit#:~:text=Elternzeit%20ist%20eine%20Auszeit%20vom,Betreuung%20und%20Erziehung%20seines%20Kindes.
Zur Rückkehr:
Wieso 'droht' Vollzeit? Wenn vorher Vollzeit galt, sieht das Rückkehrrecht nach Elternzeit wieder die alten Bedingungen vor. Das ist klar.
Aber dann verstehe ich die Anfrage selbst nicht mehr: Die Notwendigkeit, Teilzeit für die Zeit zu beantragen und zu verhandeln, besteht in jedem Fall, ob die EZ bis zum vorgesehen Ende läuft, oder ob das Ende vorverlagert wird. Je kürzer die Elternzeit, desto schneller 'droht' wieder Vollzeit, wenn nicht zuvor was Neues ausgehandelt ist.
Die Aussichten auf TZ im Anschluss sind allerdings ganz gut, weil das TzBefrG dem AN da ganz solide Rechte gibt.
-- Editiert von User am 6. Juli 2023 22:15
Zitat :Zur Rückkehr:
Wieso 'droht' Vollzeit? Wenn vorher Vollzeit galt, sieht das Rückkehrrecht nach Elternzeit wieder die alten Bedingungen vor. Das ist klar.
Darum geht es doch. Elternzeit frühzeitig beenden und die Stelle in Teilzeit annehmen bzw. ausgehandelt.
Dann ist doch alles geregelt und man ist nicht im ungewissen nach der Elternzeit nochmal neu zu verhandeln, dann ist die Teilzeitstelle doch direkt fix und es droht gar keine Vollzeit
-- Editiert von User am 7. Juli 2023 08:23
Wenn du dauerhaft 20 Stunden arbeiten möchtest und auch keine Angst vor einer möglichen Kündigung hast (z.B. weil es dem Arbeitgeber wirtschaftlich schlecht geht), dann kannst du durchaus die Elternzeit verkürzen.
Wenn du überlegst, später doch wieder mehr zu arbeiten (muss ja nicht Vollzeit sein, z.B. 30 Stunden), dann bietet es sich an, dass du jetzt Teilzeit in Elternzeit arbeitest. Während der Elternzeit hast du einen ziemlich guten Kündigungsschutz. D.h. dein Arbeitgeber kann dir nur mit Zustimmung einer Behörde kündigen. Den gibst du auf, wenn du die Elternzeit beendest.
Statt Teilzeit kannst du auch Brückenteilzeit beantragen, falls du zu einem späteren Zeitpunkt wieder voll arbeiten möchtest.
Zitat :Wenn du dauerhaft 20 Stunden arbeiten möchtest und auch keine Angst vor einer möglichen Kündigung has
Nee das ist absolut kein Problem
Und jetzt?
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