Nach Geburt meines 1. Kindes habe ich fristgemäß Elternzeit beantragt. Beantragt wurden24 Monate Elternzeit. Davon die letzten 12 Monate Teilzeit. Die Elternzeit wurde nach Antrag genehmigt, jedoch der Teilzeitanspruch aus wirtschaftlichen Gründen verweigert. Ich erhielt aber die Genehmigung bei einem and. Arbeitgeber bis zu 30 Std. zu arbeiten. Nun habe ich ein befristetes Arbeitsverhältnis bei Arbeitgeber 2. Bin jedoch noch bei Arbeitgeber 1 offiziell angestellt, dort aber in Elternzeit. Jetzt bin ich wieder schwanger. Habe ich jetzt bei AG 1 bessere Chancen auf Wiedereinstellung zu drängen als vorher?
Elternzeit verschiedene Arbeitgeber
15. März 2008
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Frage vom 15. März 2008 | 20:08
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Elternzeit verschiedene Arbeitgeber
#1
Antwort vom 15. März 2008 | 20:55
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2339x hilfreich)
Wieso 'Wiedereinstellung'?
Das Arbeitsverhältnis wird durch das Arbeiten bei einem anderen AG während der Elternzeit doch gar nicht beendet.
Und jetzt?
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