Hallo,
ich habe mal eine Frage zur Berechnung der Abfindung.
Seit Feb 99 bin ich bei meiner Firma beschäftigt, seit Juli 02 in Elternzeit, nun geht es um eine Berechnung der Abfindung nach Betriebszugehörigkeit.
Zählt man 3 oder 6 Jahre??
Danke für eine Info.
Viele Grüße, Claudie
Elternzeit zu Betriebszugehörigkeit bei Abfindung?
8. März 2005
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Frage vom 8. März 2005 | 10:12
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 2x hilfreich)
Elternzeit zu Betriebszugehörigkeit bei Abfindung?
#1
Antwort vom 11. März 2005 | 20:25
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 2x hilfreich)
Weiß das wirklich niemand?
#2
Antwort vom 11. März 2005 | 21:38
Von
Status: Schüler (226 Beiträge, 61x hilfreich)
Elternzeit gehört zur Betriebszugehörigkeit.
Und jetzt?
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