Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin momentan in Elternzeit. Meine erste Tochter wurde im Dezember 2007 geboren. Ich habe 2 Jahre bei meinem Arbeitgeber eingereicht.
Nun kommt voraussichtlich im Juni 2009 (also noch während der Elternzeit) unser zweites Kind zur Welt.
Da mein Verhältnis zu meinem Arbeitgeber sehr schlecht ist, habe ich folgende Fragen:
- wie bzw. wann muss ich den Arbeitgeber über die zweite Schwangerschaft informieren ?
- wie beantrage ich die Elternzeit für das zweite Kind richtig ?
- welche Kosten entstehen meinem Arbeitgeber während ich in Elternzeit bin ? (wäre für mich wichtig zu wissen, da mir mein Arbeitgeber vorhält, ich würde übermäßige Kosten verursachen, während mein Arbeitsverhältnis ruht)
- wann könnte mir mein Arbeitgeber frühestens rechtmäßig kündigen ?
- hat er eine Möglichkeit, mir trotz Elternzeit zu kündigen ?
Viele Dank für ihre Antwort !!
Elternzeit zweites Kind/ Kündigungsschutz
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
- wie bzw. wann muss ich den Arbeitgeber über die zweite Schwangerschaft informieren ?
Dann wenn Du es möchtest.
- wie beantrage ich die Elternzeit für das zweite Kind richtig ?
So, wie die erste Elternzeit auch, d.h. schriftlich unmittelbar nach der geburt des zweiten Kindes.
- welche Kosten entstehen meinem Arbeitgeber während ich in Elternzeit bin ?
Mir fallen auf Anhieb keine Kosten ein, die dem AG entstehen, jedenfalls keine, die erwähnenswert wären.
- wann könnte mir mein Arbeitgeber frühestens rechtmäßig kündigen ?
Nach dem Ende der erneuten Elternzeit.
- hat er eine Möglichkeit, mir trotz Elternzeit zu kündigen ?
Nein, bzw. nur in seltenen Ausnahmefällen und dann auch nur mit behördlicher Genehmigung.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
9 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
11 Antworten