Elternzeit/neuer Job/was nun?

20. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
YourValentine
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Elternzeit/neuer Job/was nun?

Hallo

Ich hab mich jetzt schon durch sämtliche Foren geklickt und nicht wirklich was gefunden .... drum hier meine Frage:

Meine Emma wird im September ein Jahr. Ich habe bei meinem Arbeitgeber Elternzeit beantragt ... und zwar fürs erste Jahr voll und ab dem zweiten Jahr geh ich 20 Stunden arbeiten.
Jetzt habe ich aber eine neue Stelle bekommen, beim selben Arbeitgeber ... aber nur eine Teilzeit (20 STD.). Was passiert jetzt mit meinen restlichen 2 Jahren Elternzeit? Muss ich schriftlich meine Elternzeit revidieren damit mir diese erhalten bleibt?
Ich habe die neue Stelle angenommen weil sie Nähe bei meinem Wohnort liegt, möchte mich aber so schnell wie möglich wieder auf eine Vollzeit stelle bewerben und wenn ich diese dann habe möchte ich meine restliche Elternzeit nehmen.

Vielen Dank schon mal

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

So recht verstehe ich es nicht:, worin genau das Problem liegt.
Du hast Elternzeit genommen - so viel ist klar. Aber nun für 1 Jahr oder für die ganzen 3 Jahre?
Dann die Stelle: du kannst in der Elternzeit doch arbeiten, sogar bis zu 30 Wochenstunden - wieso sollen dann 20 Stunden ein Problem sein?
Dein Hauptvertrag ruht in der Elternzeit, danach hast du Anspruch auf eine gleichwertige Arbeitsstelle.

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#2
 Von 
YourValentine
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich habe vor der Geburt meiner Tochter im September 2018, 3 Jahre Elternzeit beantragt und diese auch bestätigt bekommen. Ich habe einen unbefristeten Vollzeit Vertrag mit 40 std Woche ... es is mir bewusst das ich in der Elternzeit arbeiten kann aber das is in diesem Fall jetzt unrelevant.

Ich wechsle nämlich jetzt im September in einen neuen Job, zwar beim selben Arbeitgeber aber an einen neuen Standort und der Vertrag ist eine Teilzeitbeschäftigung sprich 20 std die Woche... (ich brauch also meine Elternzeit jetzt nicht mehr nehmen weil ich ja sowieso nur 20 Stunden arbeite) ich will somit meine anderen 2 Jahre Elternzeit aufheben ..... bis ich wieder eine Vollzeit Anstellung hab.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Geht es bei den angedachten zukünftigen Bewerbungen auf eine Vollzeitstelle um denselben Arbeitgeber?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#4
 Von 
YourValentine
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja richtig

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#5
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Also du hast deinen alten 40 Stunden Vertrag in der Elternzeit gekündigt. (damit sollten die beantragten restlichen 2 Jahre Elternzeit hinfällig sein)
Beim selben AG einen 20 Stunden Vertrag für einen anderen Standort unterschrieben (ohne weitere Elternzeit)

Dein Plan ist es, dass du am neuen Standort dich, sobald es eine entsprechende Stelle gibt, auf eine 40 Stunden Stelle bewirbst und dann, wenn du diesen Vertrag hast Elternzeit beantragst, um dann in den nächsten 2 Jahren weiterhin 20 Stunden zu arbeiten.

Hast du mit deinem AG darüber gesprochen? Oder ist dein Plan ihn da ins offene Messer laufen zu lassen, wenn er eine 40 Stunden Kraft sucht und im Endeffekt wieder nur 20 Stunden bekommt (und sich für 2 Jahre wieder jemanden für die weiteren 20 Stunden suchen muss)?

Natürlich stehen dir die 3 Jahre Elternzeit zu, aber du solltest du mit offenen Karten spielen, alles andere wird höchstwahrscheinlich dem Arbeitsklima nicht gerade zuträglich sein.

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#6
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

Zitat (von YourValentine):
Ich habe einen unbefristeten Vollzeit Vertrag mit 40 std Woche ...
...
Ich habe bei meinem Arbeitgeber Elternzeit beantragt ... und zwar fürs erste Jahr voll und ab dem zweiten Jahr geh ich 20 Stunden arbeiten.

im September in einen neuen Job, zwar beim selben Arbeitgeber aber an einen neuen Standort und der Vertrag ist eine Teilzeitbeschäftigung sprich 20 std die Woche...


Ist der Änderungsvertrag befristet (entsprechend deinem Antrag auf Elternzeit) oder unbefristet?

Zitat (von YourValentine):
Muss ich schriftlich meine Elternzeit revidieren damit mir diese erhalten bleibt?


In deinem Antrag auf Elternzeit musstest du verbindlich erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren du Elternzeit beanspruchst. Eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich (§ 16 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 BEEG ).

-- Editiert von schneechen am 20.07.2019 11:23

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

(Ein Seufzer vorab: was wäre es doch einfach (gewesen), wenn du vorher gefragt hattest, statt Fakten zu schaffen.)
Wenn du nun für den neuen Standort und den 20-h-AV einen neuen Vertrag unterschrieben hast, was ist dann mit dem alten? ist der aufgehoben worden, so dass der neue den alten AV ablöst?
Dein neuer Job wäre innerhalb der Elternzeit durchaus zu machen gewesen, wobei du jetzt mit dem neuen AV keinen Anspruch auf eine Vollzeitstelle mehr zu haben scheinst.
Und soweit ich es weiß, muss der AG zustimmen, wenn AN'in Verkürzung der genehmigten Elternzeit möchte. Aber vielleicht ist die Hürde ja durch einvernehmliches Handeln auch genommen.

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#8
 Von 
YourValentine
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also: ich habe die neue Stelle mit Absprache meines Arbeitgebers bekommen, es hat sich ursprünglich sogar um eine Vollzeit stelle gehandelt ... die mir zugesagt worden ist .... mit meinen Arbeitgeber war dann abgesprochen dass ich mich lieber auf eine teilzeitstelle Bewerbe und dann wieder auf eine Vollzeit stelle ( die Teilzeitstelle ist unbefristet) (also meinem Arbeitgeber ist die Situation bekannt und sie wurde mir so auch von der Personalabteilung vorgeschlagen)

Verstehe ich es richtig das ich die vorzeitige Beendigung schriftlich anzeigen muss und mir der Arbeitgeber seine Zustimmung schriftlich mitteilen muss?
Ich möchte nur nicht wenns soweit ist gesagt bekommen das ich irgendwas hätte einreichen müssen.

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#9
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Du hast aber keine Garantie, dass Du danach die Vollzeitstelle bekommst.

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#10
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

Da scheint doch dies und das nicht wirklich abgesprochen zu sein.
Es kommt einmal mehr darauf an, was du willst: Wenn du die beiden restlichen Jahre Elternzeit für später aufsparen willst, sollte/muss dokumentiert sein, dass der AG jetzt der Verkürzung zustimmt. Wenn das eh' nicht infrage kommt, kann es auch so weiter laufen, denke ich.
In Vertragsfragen plädiere ich unbedingt für Verschriftlichung der Vereinbarungen - a) damit sich keine Missverständnisse einschleichen (ich hab' aber gedacht/gemeint, ....) oder b) weil sich in ein paar Jahren niemand so ganz genau erinnern kann.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
YourValentine
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

1. habe ich den Job angenommen weil er näher an meinem Wohnort ist und 2 besser bezahlt ....

2. hab ich ein Vorrecht auf eine Vollzeitstelle wenn eine ausgeschrieben ist in diesem Bereich wo ich dann arbeite ... steht bei uns in den Vertragsvereinbarungen und Stellenausschreibungen, wurde mir auch so von der Personalabteilung gesagt und ist auch so.

3. ich werde einen Änderungsvertrag unterschreiben, das heißt der alte is hinfällig und der neue gilt ab September. (Er ist noch nicht unterschrieben) drum frag ich ja hier vorab was ich zwecks Elternzeit machen soll.

Bedeutet ja net das ich jetzt in einem halben Jahr wieder Vollzeit anfange ... mir wär es halt recht das ich die zwei Jahre net verliere falls es zur Not mal notwendig is zu nehmen ...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

Zitat (von YourValentine):
falls es zur Not mal notwendig is zu nehmen ...


Das klang oben ganz anders.

Zitat:
auf eine Vollzeit stelle bewerben und wenn ich diese dann habe möchte ich meine restliche Elternzeit nehmen.


Zitat:
drum frag ich ja hier vorab was ich zwecks Elternzeit machen soll.


Die eigentliche Frage sollte hier nicht sein "was ist mit der Elternzeit", sondern in welchem Umfang möchtest du voraussichtlich in den nächsten Jahren erwerbstätig sein.
Dementsprechend sollte der Änderungsvertrag ab September gestaltet sein.

Soweit ich es verstanden habe, hat es sich bei deiner neuen Stelle "ursprünglich um eine Vollzeit stelle gehandelt".

Wenn du jetzt schon weißt, dass du z.B. in 2 Jahren wieder Vollzeit arbeiten möchtest, besprich dies mit deinem Arbeitgeber. Vielleicht ist es kein Problem, wenn du die neue Stelle für 2 Jahre mit 20 Stunden und danach voll übernimmst. Für den anderen Stellenanteil könnte befristet eine Vertretung eingestellt werden.

Haben sich deine Pläne in 2 Jahren geändert, gibt es - auch ohne Elternzeit - Möglichkeiten einen Antrag auf Teilzeit zu stellen. Ist für dich ein Tarifvertrag anwendbar, informier dich über die darin vereinbarten Möglichkeiten, andernfalls gilt das "Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge".

Sobald kein Anspruch auf Elterngeld mehr besteht, spricht eigentlich nur der Kündigungsschutz für eine Kombination Teilzeit + Elternzeit. Aber wenn der AG den AN loswerden möchte, kündigt er ihm halt danach.

Zitat:
hab ich ein Vorrecht auf eine Vollzeitstelle wenn eine ausgeschrieben ist in diesem Bereich wo ich dann arbeite


Das entscheidente Wort dürfte hier WENN sein. Du möchtest ja nicht irgendeine Vollzeitstelle, sondern vermutlich auch eine, wo du beim Gehalt keinen Rückschritt machst. Die notwendige Qualifikation für die Stelle brauchst du auch.
Es kann mitunter Jahre dauern, bis bei deinem Arbeitgeber eine entsprechende Stelle frei wird.

Zitat:
mir wär es halt recht das ich die zwei Jahre net verliere


Ein Jahre Elternzeit hast du auf jeden Fall noch.
Bei dem 2. Jahr kommt es darauf an, ob dein Arbeitgeber einer Verkürzung der jetzigen Elternzeit zustimmt. Ob er dies tut, wo er - anscheinend extra für dich - eine Vollzeitstelle in ein Teilzeitstelle umgewandelt hat, ist fraglich.
Da du den Änderungsvertrag noch nicht unterschrieben hast, kann es dir auch passieren, dass dein Arbeitgeber der Verkürzung zustimmt, du dann aber vorerst auf eine Vollzeitstelle (alte oder neue) zukehren musst.

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