Elternzeitverlängerung - Was gibt es da für Fristen und in welcher Form muss man das machen?

24. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Vino
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 19x hilfreich)
Elternzeitverlängerung - Was gibt es da für Fristen und in welcher Form muss man das machen?

Hallo,

ich bin gerade in der Elternzeit und meine Tochter ist nun 15 Monate alt. Ich habe bei meinem Arbeitgeber angegeben, dass ich 2 Jahre die Elternzeit nutzen möchte. Nun würde ich evtl gerne auf 3 Jahre verlängern. Was gibt es da für Fristen und in welcher Form muss man das machen?? Wäre über eine "Wortlauthilfe" sehr dankbar.

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43 Antworten
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#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

<font color=red>'(3) 1Die Elternzeit kann vorzeitig beendet oder im Rahmen des § 15 Abs. 2 verlängert werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt . 2Die vorzeitige Beendigung wegen der Geburt eines weiteren Kindes oder wegen eines besonderen Härtefalles im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 3 kann der Arbeitgeber nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen. 3Die Arbeitnehmerin kann ihre Elternzeit nicht wegen der Mutterschutzfristen des § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes vorzeitig beenden; dies gilt nicht während ihrer zulässigen Teilzeitarbeit. 4Eine Verlängerung kann verlangt werden, wenn ein vorgesehener Wechsel in der Anspruchsberechtigung aus einem wichtigen Grund nicht erfolgen kann.'</font>

http://bundesrecht.juris.de/beeg/__16.html

Hallo, eine Formvorschrift gibts dafür nicht. Aber wie will man später nachweisen, was vereinbart war, wenn mans mündlich/telefonisch macht?

MfG

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#2
 Von 
Vino
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 19x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich musste meinem Arbeitgeber damals schriftlich mitteilen, wie lange ich meine Elternzeit nehmen möchte, aber ich habe kein Schriftstück bekommen. Aus dem Text entnehme ich, dass das aber der Normalfall wäre, oder???
Verstehe ich es richtig, dass ich also mein weiteres Jahr nur dann im Anschluss an die 2 Jahre nehmen kann, wenn mein Arbeitgeber einwilligt?!?
Anspruch auf 3 Jahre habe ich ja auf jeden Fall, aber wann ich die nehme darf ich nicht alleine entscheiden??

Es geht mir darum: wenn meine Tochter in etwa 2 ist möchten wir an ein weiteres Kind denken. Nun haben wir also vor ca zu der Zeit, in der ich wieder arbeiten müsste(kurz davor oder kurz danach) schwanger zu werden. Nun möchte ich das meinem Arbeitgeben aber nicht auf die Nase binden(wenn es dann doch nicht gleich klappt usw)
Aber für einen Monat oder zwei möchte ich auch nicht wieder arbeiten gehen, dass wäre ja auch nicht fair meinem Chef gegenüber, weil er ja dann wieder Mutterschaftsgeld zahlen muss usw. Das möchte ich nicht. Wie soll ich das denn am besten machen???? Bin über jede Antwort dankbar

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Anspruch auf 3 Jahre habe ich ja auf jeden Fall, aber wann ich die nehme darf ich nicht alleine entscheiden?


Hast du mal drüber nachgedacht, dass vielleicht auch der AG planen können muss?

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#4
 Von 
Vino
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 19x hilfreich)

Klar habe ich dass, darum Frage ich ja, welche Fristen es gibt, wenn es welche gibt. Ich finde es ja nicht schlimm wenn es so ist,ich verstehe mich gut mit meinem Chef und möchte die Arbeit auch nicht verlieren. ich schreibe hier rein, weil ich es nicht besser weiss und ich hilfe benötige, damit ich alles richtig mache.

Daher verstehe ich die letzte Antwort nicht ganz.


Hoffe noch immer eine Antwort auf meine Fragen zu bekommen.


MFG

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Meine letzte Antwort sollte lediglich anregen darüber nachzudenken, dass es Gründe gibt, warum man eben nicht mal einfach so die Elternzeit verlängern/verkürzen kann wie es einem passt.

Da ja die Verlängerung auch Elternzeit ist, würd ich sagen, dass dafür die im § angegebenen Fristen ebenfalls gelten (deshalb hatte ich auch die URL zum entsprechenden § gepostet).

MfG

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#6
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)

@venotis
Elternzeit ist für Eltern und nicht Arbeitgeber gedacht, damit SIE sich um ihre Kinder sorgen können. Es ermöglicht Eltern ihren ANSPRÜCHE gegenüber dem AG durchzusetzen.

@vino
Siehe folgende URL:
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm

** Die Elternzeit bedarf nicht der Zustimmung der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers. Eltern sollten ihre Elternzeit grundsätzlich nur für zwei Jahre anmelden, um das dritte Jahr flexibel gestalten zu können.

.......

Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes kann Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers genommen werden, d. h. auch dann, wenn zunächst nur Elternzeit für den Zweijahreszeitraum beantragt wird. Die schriftliche Anmeldung der Elternzeit, die über den Zeitraum von zwei Jahren hinausgeht, muss erst acht Wochen vor ihrem Beginn dem Arbeitgeber zugegangen sein. (Wenn sich das dritte Jahr Elternzeit unmittelbar an eine bereits beanspruchte Elternzeit anschließt, zählt das dritte Jahr nicht als neuer Zeitabschnitt.)

Die Arbeitgeberseite soll die Elternzeit bescheinigen.**

Übrigens, erfahrungsgemäß klappt das mit der 2. Schwangerschaft ziemlich schnell ;) !
Viel Glück!





-- Editiert von ortillia am 25.02.2007 16:00:01

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#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

@ortillia

Wozu dann der Passus mit der Zustimmung zur Verlängerung? (siehe mein rotes Zitat)

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#8
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)

@venotis
Es geht hier darum, der Gesetzgeber möchte das 3. Jahr flexibel halten, also es leicht machen von 2 auf 3 Jahre zu verlängern. Dies entspricht auch oft den Wunsch vieler Eltern. Andere Zeiträume bedürfen durchaus Zustimmung des AGs. Siehe folgenden weiteren Passus aus dem selben Text:

http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm

** Beantragt ein Elternteil Elternzeit nur bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, folgt daraus, dass auf die Elternzeit für das zweite Lebensjahr verzichtet wird bzw. eine Verlängerung der Elternzeit innerhalb dieses Zeitraums nur mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich ist. **




-- Editiert von ortillia am 25.02.2007 16:29:28

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#9
 Von 
Vino
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 19x hilfreich)

danke Ortillia,

du konntest mir alle meine Fragen beantworten. Vielen lieben Dank.
Dann werde ich also erst mal abwarten und wenn wir bis 3 Monate vor Ablauf der Elternzeit noch nicht wieder schwanger sind, dann werde ich ein weiteres Jahr Elternzeit beantragen, damit ich nicht kurz nach Beginn des Arbeitsantrittes gleich wieder ausfalle. Ist ja cuh für meinen Chef und meine Kollegen blöd. Vor allem für meine Vertretung, die dann gehen müsste.

Vielen Dank noch einmal

LG Vino

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#10
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)

Wenn Du noch keine schriftliche Bestätigung Deiner jetztigen Elternzeit hast, würde ich dies auf jeden Fall schon jetzt vom AG anfordern, sodaß Du etwas in der Hand hast.

Viel Glück, und wie gesagt, die 2. Schwangerschaft klappt meistens auch ohne Planung!

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#11
 Von 
Vino
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo noch mal.
Bin nun total Ratlos. Ich habe also mit meinem AG darüber gesprochen, dass ich gerne noch ein 3tes Jahr daheim bleiben möchte. Da meinte er ganz freundlich-kein Problem ich soll das nur schriftlich schon mal schicken. Gesagt getan --ein Brief von mir--wie telefonisch besprochen möchte ich.......
1 Woche später kommt ein Einschreiben mit Rückscheinb, dass die verlängerung aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist.MFG ENDE.


Was soll ich denn nun machen???Ich will mich ja auch nicht streiten und am Telefon hat er noch gesagt, wie toll ich meine Arbeit mache und dass ers sich freut wenn ich wieder komme blablabla.


Kann mir jemand mal einen Menschlichen und Rechtlichen Rat geben.


DANKE

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#12
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#13
 Von 
Vino
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 19x hilfreich)

Das mit dem Klagen schliesse ich aus, denn wenn ich mir das erklage kann ich dann eh nicht mehr anfangen. Ich denke das Betriebsklima ist dann besch...... Auch wenn der Chef in der Filiale in der ich arbeite nicht so oft zu sehen ist.
Ich fände es halt sehr schade, weil ich da wiklich gerne gearbeitet habe.
Ich verstehe nicht, was er damit bezwecken will.
Wenn er mich zwingt nach 2 Jahren anzutreten kann er ja kaum verlangen dass ich mit der totalen Begeisterung an die Arbeit gehe. Oder will er mich raushaben(dass ich kündige) aber warum schmiert er mir dann vorher honig ums maul???

Verstehe die Welt nicht mehr.


Also entweder hingehen oder kündigen, ja???? Will ich irgendwie beides nicht. Ach Mensch

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#14
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#15
 Von 
Vino
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 19x hilfreich)

Das ist es ja. meine Vertreterin hat einen Jahresvertrag, der um ein weiteres verlängert wurde und nun ja nur noch einmal verlängert werden müsste.
Mehr Probleme hat er, wenn ich wiederkomme, denn ich kann nur halbe Tage arbeiten und das weiss er auch. Und meine Vertreterin will keine halben Tage

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#16
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#17
 Von 
Vino
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 19x hilfreich)

Wie muss ich mich denn jetzt eigentlich verhalten. Muss ich auf seinen Brief irgenwie antworten?? Er weiss ja, dass ich nur halbe Tage kann und so sind wir bis jetzt auch verblieben.

Ausserdem habe ich ja vor noch ein Baby zu bekommen. Wie sieht es aus, wenn ich vor Ablauf der 2 Jahre wieder schwanger bin??

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#18
 Von 
Vino
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 19x hilfreich)

Nicht mein AG will keine Halben Tage sondern meine Vertreterin. Er hat sie wohl schon gefragt ob sie auch halbe Tage macht, wenn ich wiederkomme. Und sie wollte nicht.

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#19
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#20
 Von 
Vino
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 19x hilfreich)

Mir graut es halt einfach so vor dem anruf bei Ihm, denn eigentlich sind wir ja per telefon nett verblieben. und dann dieses einschreiben. weiss gar nicht was ich da sagen soll.
Er weiss ja das mit den halben Tagen und so sind wir ja auch verblieben. Nur in seinem Brief hat er ja dazu gar nichts gesagt.
Wenn ich mich nun nicht melde. Wie viel vorher muss ich denn kündigen, damit ich gar nicht mehr hin muss.???

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#21
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Ich würde auf keinen Fall kündigen.

Der AG hat es ja recht allgemein gehalten, mit den betrieblichen Gründen. Sprech ihn doch mal an, was mit den betrieblichen Gründen gemeint ist. Wenn er da rumdruckst und nicht wirklich was liefern kann, dann weißt Du zumindest schon einmal, was er wahrscheinlich damit bezweckt. Nämlich: dich loswerden indem Du selbst kündigst.

Ich denke, wenn es schon so weit ist, dann wird auch eine gerichtliche Klärung des Erfordernisses der Zustimmung nicht mehr viel am bestehenden Betriebsklima ändern. Dann wird man Dich wohl so oder so versuchen los zu werden.

Im Übrigen kannst Du nach Beendigung der Elternzeit nicht einfach eigenmächtig auf Teilzeit gehen. Die Teilzeit muss, ähnlich wie die Elternzeit auch, innerhalb einer Frist geltend gemacht werden. Nämlich drei Monate vor Beginn. Schriftform ist zwar nicht vorgeschieben, aber man muss immer daran denken, dass das Verlangen nach Teilzeit evt. bewiesen werden muss. Daher entweder Einschreiben Rückschein oder der AG bestätigt, Schreiben xy erhalten zu haben. Außerdem muss zwischen AN und AG wieder einmal einvernehmen hergestellt werden, also im Prinzip muss AG zustimmen.

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#22
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#23
 Von 
Vino
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 19x hilfreich)

Das ist wirklich ein großes Problem bei uns in Deutschland.
Vor allem möchte ich meine Tochter nicht mit 2 Jahren abgeben, wenn es das Finanzielle nicht unbedingt nötig macht.
Aber anscheinend möchte der Staat das so. Man hat ja wirklich keine möglichkeit ein Kind zu bekommen und seinen Arbeitsplatz zu behalten. Kenne mind 4 andere Mütter, die nach der Elternzeit nicht wieder anfangen konnten.

Habe von einer neuen Regelung gehört, bei der eine Mutter nicht mehr gezwungen werden kann den Volltagsjob wieder anzunehmen. Das war wohl die einfachste Möglichkeit die"Mütter" loszuwerden. Es soll nun so sein, dass man anspruch auf Teilzeit hat. Aber als Klausel( ausser es stehen Dringende betriebliche Gründe dagegen) Naja, das kann der AG dan jawohl mal wieder auslegen wie er es braucht. Ausserdem wenn ich mich mit meinem AG da schon wieder drüber streiten muss, kann ich gleich kündigen.
Verstehe einfach die AG nicht. Wenn ich eine gute Arbeitskraft habe, dann möchte ich die doch auch behalten, auch wenn ich vielleicht noch eine Teilzeitkraft suchen muss.
Auch das menschliche fehlt mir da einfach. Ich bin immer ehrlich gewesen . Habe gesagt was ich möchte und habe sogar am Ende des Telefonates als ich gesagt habe ich möchte gerne noch ein Jahr länger daheim bleiben gefragt, ob es für beide Seiten ok ist. (Wusste ja, dass meine Vertretung nur ein Jahr verlängerung gegeben werden muss) Wären alle Glücklich gewesen.

Er meinte dann nur: Ja, er muss erst mal schauen, wie er das nun Organisiert. Und dann dieser Brief. Macht mich echt fertig die Sache

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#25
 Von 
Vino
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 19x hilfreich)

Das möchte ich nicht. Erst einmal möchte ich für mein Kind dasein, solange wir uns das leisten können. Dann ist sowas ja auch recht euer, sodass ich fast nur dafür arbeiten gehen würde.
Mein Kind steht da einfach an erster Stelle.Und nicht mein AG. Vor allem dann nicht, wenn er einfach nur meiner Vertretung ein weiteres Jahr geben muss und dann kann man jawohl über alles reden. Ich bin wirklich flexibel und habe auch bis jetzt so gut wie noch nie nein gesagt, wenn mein AG irgendwas wollte.

Man kann ja über alles reden.Finde ich. Wenn nur die menschlichkeit bleibt

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#27
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Das Problem in Deutschland sind in puncto Elternzeit und Teilzeitbeschäftigung wohl nicht die Gesetze, sondern eher der Unwillen der AG auch mal ein bisschen flexibel zu sein. Elternzeit und Teilzeitabreit sind m.E. durch das BEEG und das TzBfG recht gut geregelt, insbsondere dürfen AG Elternzeit in der Regel gar nicht (wenn man mal von dem Streit über das Zustimmungserfordernis für die Verlängerung von den 2 ersten auf das 3. Jahr absieht) vereiteln und für die Ablehnung von Teilzeitgesuchen muss man Gründe haben.

Das Problem für den AN ist natürliche, wenn er auf seine Rechte besteht, ist der AG meist beleidigt und sieht den AN als Problem an. Zeugt nicht gerade von einer vertrauensvollen Zusammenarbeit, ist aber in der Regel so, leider.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#29
 Von 
Vino
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 19x hilfreich)

Ich glaube schon , dass das ein Problem sein kann, aber nicht in meinem Fall. Denn es ist ein kleiner Betrieb und die "zweite Kraft" die dann da arbeitet ist eine Freundin von mir und wir haben ja auch zusammen gearbeitet und sie wohnt direkt neben der Firma . Also total flexiebel und nicht abgeneigt von mehrstunden. Das weiss der AG und wir beide wissen es auch.
Für den Fall, dass ich mal nicht kann würde sie immer einspringen.
Das war ja auch schon vorher so, dass wir uns immer vertreten haben, ohne Lücken. Wenn sie mal3 Wochen im Urlaub war oder auch ich. Kein Problem. Da macht der andere halt mehr. Ich habe meine MUtter, die in einem solachen Fall mal meine Tochter betreut-Weiß mein AG auch. Zudem haben wir noch eine Filiale, aus der im aller härtesten Fall jemand kommen kann. Kann ja auch ohne Mütter auch mal so ein Fall von Krankheit eintreten. In der anderen Filiale sind auch Mütter.

Bin wirklich viele Gründe für die Entscheidung meines AG durch, aber diese kann es auch nicht sein.

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#30
 Von 
Vino
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 19x hilfreich)

Ich denke, wenn die anderen AN gegen eine Mutter "wittern" so hat es nicht viel mit der TZ zu tun, sondern da muss schon vorher vom Betriebsklima etwas nicht stimmen und nun haben die Kollegen noch einen Grund.
Also wenn ich mich mit meinen Kollegen gut verstehe und das Klima top ist, so verstehen sie dass das Kind da vorgeht und lassen da einer Mutter den Freiraum.
Also meine Kollegin würde da kein Terror machen. Ich würde es für sie gleich tun. Und das wissen wir.

Das war bei meiner früheren Arbeitsstelle auch so. Und da waren wir 3 Frauen.

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Und jetzt?

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