Hallo liebes Forum,
folgende Situation: Ich lag einige Wochen im Krankenhaus, habe dann irgendwann Krankengeld bekommen, bin inzwischen wieder zu Hause, aber man hat mir empfohlen, mich noch für 2 Wochen krankschreiben zu lassen, um sicher zu gehen, dass ich auch wirklich wieder fit bin. Habe mir gestern eine Bescheinigung vom Hausarzt vom 19.02. bis zum 25.02. besorgt und will ab dem 26.02. wieder normal arbeiten. Auf der Bescheinigung wurde auch „Endbescheinigung" angekreuzt.
Meine Frage: Die Kassen zahlen ja immer nur bis zum Ausstellungstag. Gilt das auch bei der Endbescheinigung? Muss ich mir dann also am 25.02. nochmal eine Bescheinigung holen und die wieder vorlegen? Oder ist das anders, wenn die Bescheinigung bis zum 25.02. bereits als Endbescheinigung vermerkt ist?
Liebe Grüße
Endbescheinigung bei Krankengeld
20. Februar 2020
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Frage vom 20. Februar 2020 | 11:03
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Endbescheinigung bei Krankengeld
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