Hallo
Würde gerne mal ein paar Meinungen zum folgenden Sachverhalt hören.
Person A arbeitet als Teilzeitkraft in einem ambulanten Pflegedienst und hat ein Kind im Alter von 5 Jahren.
Im Arbeitsvertrag sind 19,25std wöchentlich aufgeführt, zudem können vom Arbeitsgeber 8 Stunden die Woche mehr verlangt werden.
Bei Vertragsabschluß wurde mündlich vereinbart, das die tägliche Arbeitszeit um spätestens 13.45 enden muss, damit das Kind vom Kindergarten abgeholt werden kann.
Kann der Arbeitgeber von der Mutter verlangen die tägliche Arbeitszeit zu überschreiten, obwohl das Kind um 14 uhr vom Kindergarten abgeholt werden muss?
Ende der Arbeitszeit,Kind vom Kindergarten abholen
11. März 2009
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Frage vom 11. März 2009 | 19:00
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 0x hilfreich)
Ende der Arbeitszeit,Kind vom Kindergarten abholen
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 11. März 2009 | 19:35
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 0x hilfreich)
Im Arbeitsvertrag wurde nicht geregelt wann die Stunden abgeleistet werden müssen.
Wie sieht aus wenn der Ag an einem morgen eines Werktags verlangt das länger gearbeitet werden muss. Muss Rücksicht genommen werden auf die Mutter?
Nochmal auf die Einstellung zukommen. Beim Zeitpunkt der Einstellung war bekannt das die Mutter ein Kind hat und dieses abholen muss.
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#3
Antwort vom 11. März 2009 | 19:52
Von
Status: Master (4939 Beiträge, 785x hilfreich)
quote:
Nochmal auf die Einstellung zukommen. Beim Zeitpunkt der Einstellung war bekannt das die Mutter ein Kind hat und dieses abholen muss.
Beim Zeitpunkt der Einstellung war auch bekannt, dass zudem vom Arbeitsgeber 8 Stunden die Woche mehr verlangt werden können.
gruß azrael
#4
Antwort vom 11. März 2009 | 19:54
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 0x hilfreich)
ja das war bekannt!
#5
Antwort vom 12. März 2009 | 08:16
Von
Status: Weiser (17805 Beiträge, 8093x hilfreich)
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