Ende der Ausbildung danach Weiterarbeit

26. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Feedy92
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Ende der Ausbildung danach Weiterarbeit

Hallo 123rechtler,

Ich habe eine frage und zwar hat eine Freundin von mir ihre Ausbildung letzte Woche Dienstag (18.7. ) bestanden , dadurch wäre ja eigentlich die Ausbildung beendet gewesen. Allerdings ist sie weiter zur Arbeit gegangen und dies wurde auch vom Chef soweit hingenommen (er wollte sie bis ende August unbedingt weiter beschäftigen aufgrund von personalmangel) somit ging der Vertrag ja eigentlich in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis über. Heute hat sie eine stelle ab 1.8. Angeboten bekommen( von einem anderen Arbeitgeber) kann sie diese nun einfach antreten oder ist sie an eine KündigungFrist gebunden?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Das Arbeitsverhältnis ist nicht "eigentlich", sondern real in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übergegangen. Wenn der Chef aber sowieso absehbar keinen weiteren Bedarf hat, kann man sich sicherlich einigen. Einfach so weg bleiben kann jedenfalls zu Schadensersatzforderungen führen. Sowas sollte man absolut vermeiden, außerdem braucht sie ja noch ein gutes Arbeitszeugnis...

-- Editiert von fb367463-2 am 26.07.2017 20:10

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Wie sollen wir wissen, was für Absprachen es zwischen der Freundin und dem Arbeitgeber gibt?

Beurteilen kann man eine Sachlage nur, wenn auch die Fakten bekannt sind.

Es sieht schon so aus, dass durch die geduldete Weiterbeschäftigung ein Arbeitsverhältnis entstanden ist, das nur durch Kündigung beendet werden kann. Wie dies der aktuelle Chef sieht, und ob er sie kurzfristig aus dem Vertrag entlässt, lässt sich doch erfragen. Dann wäre die Freundin auf der sicheren Seite.

Etwas zu erzwingen, nur weil das neue Angebot attraktiv erscheint, ist sicher nicht der beste Einstig ins Berufsleben und kann viele Probleme bereiten.

Miteinander arbeiten und miteinander reden hilft Spannungen zu vermeiden.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Feedy92
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Wie sollen wir wissen, was für Absprachen es zwischen der Freundin und dem Arbeitgeber gibt?

Beurteilen kann man eine Sachlage nur, wenn auch die Fakten bekannt sind.

Es sieht schon so aus, dass durch die geduldete Weiterbeschäftigung ein Arbeitsverhältnis entstanden ist, das nur durch Kündigung beendet werden kann. Wie dies der aktuelle Chef sieht, und ob er sie kurzfristig aus dem Vertrag entlässt, lässt sich doch erfragen. Dann wäre die Freundin auf der sicheren Seite.

Etwas zu erzwingen, nur weil das neue Angebot attraktiv erscheint, ist sicher nicht der beste Einstig ins Berufsleben und kann viele Probleme bereiten.

Miteinander arbeiten und miteinander reden hilft Spannungen zu vermeiden.

Berry


Hallo berry,

Absprachen gab es insofern keine, die Prüfung wurde bestanden, sie fragte den Chef lediglich ob sie noch weiter beschäftigt bleiben kann bis sie eine andere Stelle findet, er War einverstanden da er sowieso erst neue Arbeitskräfte zum 1.9. Bekommt.

Ich wollte nur vor einem gespräch die Rechtslage ausloten und mich auf Eventualitäten vorbereiten, sorry wenn das falsch rüber kommt!

An sich War die wichtigste Frage das bestehen einer Kündigungsfrist, diese wurde inzwischen von euch beiden geklärt, vielen dank hierfür!

-- Editiert von fb471176-26 am 26.07.2017 20:43

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#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von fb471176-26):
An sich War die wichtigste Frage das bestehen einer Kündigungsfrist, diese wurde inzwischen von euch beiden geklärt, vielen dank hierfür!

Nun man sollte damit auch im Auge behalten, das eben 1.08 nicht einfach möglich ist, sondern sollte die Kündigung bis zum Montag den 31.07 dem jetzigen Chef auf dem Tisch liegen,eben der 1,09 der früh möglichste Zeitpunkt wäre, denn dadurch das ein Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten auf unbefristet wurde, gibt es auch keine Probezeit.

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