Sehr geehrte Rechtskundigen ...
mal angenommen eine Mutter möchte nach einem Jahr Elternzeit wieder einer beruflichen Beschäftigung nachgehen.
Die berufliche Anstellung vor der Elternzeit war eine Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden.
Da die Betreuung des Kindes im Kindergarten auf die Zeit von 7:00 bis 14:30 Uhr festgelegt wurde, hat die Mutter nur die Möglichkeit einen Teilzeit Job in der Betreuungszeit anzunehmen, d.h. eigentlich nur Vormittags.
Der Arbeitsgeber, bei dem die Mutter vor Geburt des Kindes, vor der Elternzeit beschäftigt war, erklärt sich nun aus unerklärlichen Gründen nicht damit einverstanden eine Teilzeitstelle zu vergeben, bzw. will der Mutter im Fall einer Teilzeitbeschäftigung vorschreiben flexibel zu sein, d.h. nach Bedarf Vormittags und Nachmittags zu erscheinen.
Nach dem neuen KiBIZ ( Kinderbetreuungsgesetz ) ist es der Mutter leider nicht möglich, das Kind flexibel im Kindergarten "unter zu bringen", die Zeiten sind wie oben beschrieben festgelegt.
Jetzt zur eigentlichen Frage:
1. Muss der Arbeitgeber nur die Vollzeitstelle freihalten, die die Mutter vor Elternzeit hatte?
2. Kann der Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung nach 12 Monaten ablehnen?
3. Hat die Mutter die Möglichkeit nach 12 Monaten bei einem anderen Arbeitgeber Teilzeit zu arbeiten?
3.1. Wenn 3. ja - bleibt der Anspruch auf die Vollzeitstelle bestehen?
Dieses Thema ist gerade in der heutigen Zeit ein wichtiges, da viele Mütter einfach die 3 Jahre finanziell nicht überbrücken können, aber auch einige Mütter in den Job zurück möchten, um den "Anschluss" nicht zu verlieren.
Über zahlreiche Hinweise und rechtliche Vorgehensweisen freuen sich sicherlich einige hier im Forum ...
Nadine S.
Ende der Elternzeit - Teilzeit oder Vollzeit?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wenn der Betrieb unter 15 Mitarbeiter hat, braucht er keine Teilzeit anzubieten.
Ab 15 Mitarbeiter muß er, kann aber aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.
Die Vollzeitstelle muß er aber freihalten oder eine gleichwertige.
Wann endet denn die Elternzeit? Bereits nach einem Jahr? Oder wurde eine längere Elternzeit beantragt?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Die Elternzeit endet nach einem Jahr, da auch hier die Zahlung des Elterngeldes endet.
Auf dem "Wisch" damals wurde ein Jahr angegeben.
Hallo,
zu 1.) Er muss nicht mal die selbe Stelle wie vor der Elternzeit anbieten. Eine adäquate reicht auch schon.
zu 2.) Ja. (Aber siehe 1.)
zu 3.) Wenn sie bei diesem AG kündigt, ja. Oder sie beantragt die Verlängerung der Elternzeit und arbeitet in dieser Zeit (allerdings geht auch das nur mit Genehmigung dieses AG) bis zu 30 Stunden bei einem anderen AG. Bei Letzterem bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen.
zu 3a.) Kommt drauf an, welche der 2 Varianten in 3. gewählt wird.
MfG
Hat den niemand weiter Tips wie man sich verhalten kann?
Kann ich einen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit abgeben?. (mit 3 Monats Frist)
Falls ja - wie viel Stunden darf ich wöchentlich bei einem anderen Arbeitgeber Arbeiten?
Kann ich einen Antrag auf Änderung des Arbeitsvertrages von 40 Stunden auf 25 Stunden abgeben?
Freu mich über Antworten ...
Das ist die allgemeine Crux für Mütter: Es werden Teilzeitstellen angeboten (man ist ja familienfreundlich) aber man erwartet, das man trotzdem zeitlich flexibel ist.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
9 Antworten
-
24 Antworten
-
11 Antworten