Ende der Probezeit am Donnerstag und nun...

17. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
Uwe321
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 45x hilfreich)
Ende der Probezeit am Donnerstag und nun...

soll der Vertrag eine weitere Probezeit von 6 Monaten erhalten, d.h. auf weitere 6 Monate verlängert werden. Im Vertrag steht 4 Wochen zum Monatsende Kündigungsfrist und 6 Monate danach....

Kann ich etwas gegen diese Verlängerung der Probezeit unternehmen? Evtl. mit dem Betriebsrat?

HILFE

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11 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Das "Problem" taucht gelegtlich auf. Ist es ein unbefristeter Vertrag mit vorgeschalteter Probezeit oder ein sogenannter Probearbeitsvertrag, der am Donnerstag ausläuft?

quote:
Kann ich etwas gegen diese Verlängerung der Probezeit unternehmen?


Das ist nicht unbedingt notwendig... Wenn man mit einer Zustimmung zur Verlängerung der Probezeit den Job behalten kann, dann sollte man das unbedingt tun. Diese neu "einvernehmlich" vereinbarte Probezeit hat vermutlich ganz andere Auswirkungen, als sich der AG davon verspricht.

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#2
 Von 
Uwe321
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 45x hilfreich)

es ist ein unbefristeter Vertrag, der ab Donnerstag "scharf geschaltet" werden soll, da ich meine Probezeit da beende. Ich habe seit 4 Wochen einen Chef plötzlich über mir und ihn habe ich ca 4 x gesehen, davon 1 x länger als 5 Minuten. Ich weiß nicht, wie er mich beurteilen will ( alle sind zufrieden, ob Werkleiter, Kunden etc ) aber er hat ca 10 "Führungskräfte" gegen sich. Er wollte mich zuerst am kommenden Mittwoch wohl kündigen und hat entsprechend Gegenwind bekommen...und nun diese Aktion....

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Muß nicht der BR zustimmen? Die 6 Monate sind doch eigentlich die "längste" zu vereinbarende Probezeit, oder?

-- Editiert am 17.05.2011 18:04

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#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Muß nicht der BR zustimmen? Die 6 Monate sind doch eigentlich die "längste" zu vereinbarende Probezeit, oder? <hr size=1 noshade>


Nein, das ist ist ein vielfach verbreiteter Irrtum. Ob der BR zustimmen muss, kann ich jetzt gar nicht sagen. Aber selbst wenn er nicht zustimmt, ändert das nichts an der Kündigung. Viel wichtiger als die oft hervorgehobene Probezeit, ist die 6-monatige Wartezeit bis das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Beides wird durch die meist gleichlange Dauer in einen Topf geworfen. Dabei sagt die Probezeit eigentlich nur aus, dass während dieser die verkürzte gesetzliche Probezeitkündigungsfrist von 2 Wochen vereinbart ist (§622 Abs.3 BGB ). Dies geht längstens für 6 Monate. Bei einer Probezeit von angenommen 12 Monaten darf die verkürzte Frist nur in den ersten 6 Monaten angewendet werden.

Bei Ihnen wurde eine Probezeitkündigungsfrist von 4 Wochen und danach von 6(?) Monaten vertraglich vereinbart?

-- Editiert am 17.05.2011 18:17

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Die verlängerte Probezeit hat überhaupt keine Auswirkungen auf Ihr Arbeitsverhältnis.
Nach sechs Monaten gilt die für die Zeit nach der Probezeit vereinbarte Kündigungsfrist.


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#5
 Von 
Uwe321
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 45x hilfreich)

was hat der AG denn davon, die Probezeit zu verlängern, wenn die Kündigungsfrist dann wie vertraglich ( 4 Wochen in der Probezeit (=die erste? ) und 6 Monate danach ) läuft?

Wie ich um 3 Ecken gehört habe, wurde ein neuer Vertrag aufgesetzt....( damit wird aber die Betriebszugehörigkeit als durchgehend angenommen, egal ob neuer Vertrag oder nicht? )

dann wäre eine neu eingetragene Kündigungsfrist in der Probezeit von 4 Wochen sowieso nichtig?


Danke Freunde


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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Wenn ein neuer Vertrag aufgesetzt wird mit einer 4 wöchigen Kündigungsfrist in der verlängerten Probezeit, dann würde ich meine Hand nicht ins Feuer legen, dass diese unwirksam ist. Denn 4 Wochen ist auch die gesetzliche Kündigungsfrist.

Davon abgesehen: viel wichtiger ist doch der Kündigungsschutz, der nach 6 Monaten greift - Probezeitverlängerung hin oder her.
Eine 6-monatige Kündigungsfrist hat zudem auch grosse Nachteile, wenn diese ebenfalls für den AN gilt, wovon ich hier mal ausgehe. Viele AN haben schon massive Probleme einen neuen AG zu finden, wenn die Küfrist 3 Monate dauert.

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#7
 Von 
Uwe321
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 45x hilfreich)

Wenn die Herren bis Donnerstag warten, gibts eine Variante, sich der Übergabe zu entziehen? In der MIttagspause nach Hause gehen, weil einem schlecht ist und so kann die Kündigung nicht mehr persönlich übergeben werden und die Post liefert erst am kommenden Tag...;-) wie gesagt, ich habe da ein Netzwerk aus echt guten Freunden in den letzten 6 Monaten, die auch ggfs "vergessen" mir etwas zu übergeben etc...

Servus

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#8
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Wenn die Herren bis Donnerstag warten, gibts eine Variante, sich der Übergabe zu entziehen? In der MIttagspause nach Hause gehen, weil einem schlecht ist und so kann die Kündigung nicht mehr persönlich übergeben werden und die Post liefert erst am kommenden Tag...


Ich verstehe jetzt nicht. Sie sprechen doch ursprünglich von einer Probezeitverlängerung.

Haben Sie die Unterschrift verweigert und befürchten jetzt eine Kündigung?

Wenn die Firma Sie kündigen will, ist es nicht selten, dass die Kdg. von einem Boten zugestellt wird, der dann den rechtzeitigen Zugang auch bezeugen kann. Solche Trix helfen daher kaum weiter.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#9
 Von 
Uwe321
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 45x hilfreich)

Ursprünglich wollte mich jemand in der Probezeit kündigen. Nachdem der "neue Chef" damit reichlich Gegenwind erntete, hat er angeblich mit der Personalabteilung entweder a) meinen Vertrag ändern lassen und ich bekomme eine Änderungskündigung oder b) bekomme einen Nachtrag ( wenn es sowas gibt ) wo meine Probezeit verlängert wird.

Ich habe noch nichts offiziell erhalten und auch noch nichts unterschrieben....( aber ich habe viele Ohren, die für mich das Gras wachsen hören )...:-)

Servus

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#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Sie müssen ja nun nichts sofort unterschreiben! Höchstens dem Empfang bestätigen.
Sie können auch erstmal das Schreiben entgegennehmen und damit den BR aufsuchen und sich beraten lassen, was zu tun ist.

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#11
 Von 
Uwe321
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 45x hilfreich)

habe gleich Feierabend und noch nichts gehört. Ab wann bin ich raus? Heute 00:00 Uhr?

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