Hallo,
vielleicht könnt Ihr mir ja ein wenig weiterhelfen:
Ich habe momentan einen 2 JAhres Arbeitsvertrag, der am 31.12.2008 endet. Habe nun glücklicherweise einen Änderungsvertrag unterschrieben, der meinen jetzigen Arbeitsvertrag zum 1.1.2009 entfristet!
Nun meine Frage: Was passiert denn, wenn ich vor dem 1.1.2009 schwanger werde? Hat der Arbeitgeber die MÖglichkeit dann noch die beidseits unterschriebene Änderung rückgängig zu machen? Oder ist unterschrieben unterschrieben?
Vielen DAnk für eure Auskunft!
Liebe GRüsse
Entfristung des Arbeitsvertrages+Schwangerschaft
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo,
wie du selbst schon schriebst, unterschrieben ist unterschrieben, bzw. Vertrag ist Vertrag. Aber der endet dann auch. Die Schwangerschaft wird nicht zum unbefristeten Vertrag verhelfen!
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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke? <img src=http://smiliestation.de/smileys/Tiere/259.gif></img>
"
... was genau heißt: ... *der meinen jetzigen Arbeitsvertrag zum 1.1.2009 entfristet
*
ist es nun ein unbefristeter vertrag oder was anderes?
aber allgemein: wenn du die zusage einer unbefristeten anstellung hast, dürfte sich dein AG schwer tun, sich nach mitteilung einer schwangerschaft auf den ursprünglichen vertrag zu berufen. >> diskriminierung wegen des geschlechts s. agg.
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@blaubär
Danke für die Korrektur!
Man sollte eben nicht nur *überfliegen*. Hab die Daten vermehrt und dachte an eine weitere Befristung.
@Loopiene
Was steht genau in deinem Vertrag drin?
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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke? <img src=http://smiliestation.de/smileys/Tiere/259.gif></img>
"
Also ich habe diese Woche einen Änderungsvertrag erhalten, in dem steht:
"....§2 Absatz 3 des Arbeitsvertrages ändert sich wie folgt: Die Arbeitnehmerin wird ab 1.Januar 2009 unbefristet weiterbeschäftigt.
Arbeitsvertrag endet bei Eintritt des Rentenalters.....; Die übrigen Bestimmungen des Arbeitsvertrages bleiben unberührt."
So und der ist nun vom Geschäftsführer und mir unterschrieben!
.. dann hast du einen unbefristeten vertrag. glückwunsch.
Die FRage ist nur, ob mein Arbeitgeber irgednwie den Änderungsvertrag aufheben kann, wenn ich in meiner nun noch befristeten Zeit bis zum 31.12.2008 schwanger werde und quasi als Arbeitskraft ab dem 1.1.2009 dann nicht mehr zur Verfügung stehe, weil bei uns alle Schwangeren gleich ins Beschäftigungsverbot gehen müssen!
Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ist natürlich im mer möglich, aber eine Schwangerschaft fällt derzeit noch nicht darunter, vielmehr haben Sie Sonderkündigungsschutz ab Beginn der S.
weil bei uns alle Schwangeren gleich ins Beschäftigungsverbot gehen müssen!
Das ist nicht Ihr Problem, sondern des AG
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