Entfristungsklage – Formulierung

5. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.05.2019 16:02:46
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Entfristungsklage – Formulierung

Hallo zusammen,

mit Arbeitsvertrag vom 01.04.2016 wurde ich mit Arbeitsbeginn 20.04.2016 im öffentlichen Dienst mit Sachgrund Befristung für 1 Jahr eingestellt.
Am 30.11.2016 wurde der Arbeitsvertrag ab 20.04.2017 um ein Jahr verlängert, ebenso wurde der Arbeitsvertrag am 30.10.2017 ab 20.04.2018 erneut um ein Jahr verlängert.

Mit dem 19.04.2019 bin ich aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden – da nicht weiter verlängert wurde.
Ein Sachgrund ist im Arbeitsvertrag nicht angegeben und wurde mir auch nie benannt.

Nun will ich mit einer Entfristungsklage / Befristungskontrollklage dagegen vorgehen.
Nur bin ich mir bei der korrekten Formulierung des Klageantrags unsicher.
Ungenaue Formulierung wäre sicherlich ein Formfehler mit dem ich unterliegen könnte.

a.
Hiermit erhebe ich Klage und beantrage,

1. festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der zuletzt mit Arbeitsvertrag vom 30.10.2017 vereinbarten Befristung nicht beendet ist.
2. Für den Fall des Obsiegens, den Kläger weiter als xx in der xx Sachgebiet xx zu den Arbeitsbedingungen gemäß Arbeitsvertrag vom 30.10.2017 zu beschäftigen.

b.
Hiermit erhebe ich Klage und beantrage,

1. festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis gemäß Arbeitsvertrag vom 01.04.2016 aufgrund der zuletzt mit Änderungsvertrag vom 30.10.2017 vereinbarten Befristung nicht beendet ist.
2. Für den Fall des Obsiegens, den Kläger weiter als xx in der xx Sachgebiet xx zu den Arbeitsbedingungen gemäß Arbeitsvertrag vom 30.10.2017 zu beschäftigen.


Lieben Dank vorab für hilfreiche Vorschläge und konstruktive Tipps.

-- Editiert von Railroad am 05.05.2019 14:59

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119356 Beiträge, 39714x hilfreich)

Hier ist ein Meinungsforum in dem rechtlich Interessierte Laien diskutieren & kommentieren.
Rechtsberatung gibt es gleich nebenan: https://www.frag-einen-anwalt.de/


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12305.05.2019 16:02:46
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Diskussion über die richtige Art der Formulierung sehe ich nicht als Rechtberatung.

Btw. einen Anwalt hatte ich bereits, dort bekam ich per Kostennote den Hinweis ich könne gerichtlich dagegen vorgehen - mehr nicht ... als wenn man das nicht auch selbst gewußt hätte.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17351 Beiträge, 6462x hilfreich)

Deine Formulierungskunst ist hahnebüchen:
... dass das Arbeitsverhältnis ... aufgrund der .... vereinbarten Befristung nicht beendet ist.
(Wie kann das AV aufgrund einer vereinbarten Befristung nicht beendet sein???)
Allerdings muss du dir darüber auch nicht den Kopf machen: Beim Arbeitsgericht hilft dir ein Rechtspfleger, deinen Antrag sachgerecht zu formulieren.
Ich schätze, dass dein einzig brauchbares Argument sein wird, dass die Betristung des letzten AV nichtig ist, weil du damit längst über die erlaubte Befristungsdauer von 2 Jahren für sachgrundlose Befristungen hinaus bist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119356 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von Railroad):
Die Diskussion über die richtige Art der Formulierung sehe ich nicht als Rechtberatung.

Deine Sichtweise ist nicht relevant.

Die korrekte Formulierung einer Klageschrift in einem konkreten Fall ist nicht nur per Gesetz Rechtsanwälten vorbehalten, sonder zählt auch zu deren klassischen Aufgaben.
Da Formfehler und andere Fehler zum unterliegen führen können, ist es auch nicht sinnvoll, sich da auf Leute zu verlassen die Laien sind.



Zitat (von Railroad):
Btw. einen Anwalt hatte ich bereits, dort bekam ich per Kostennote den Hinweis ich könne gerichtlich dagegen vorgehen - mehr nicht

Das war die Erstberatung.
Da müsste man ihn schon weitergehend beauftragen, will man mehr haben.

Die kostenneutrale Alternative wäre der Rechtspfleger beim Arbeitsgericht, da dann einen Termin vereinbaren und alle Unterlagen mitbringen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Warum machen Sie sich überhaupt die Mühe, die Klage selber zu formulieren? Das kann doch der Rechtspfleger in der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts viel besser. Das kostet nichts und ist dann rechtssicher.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

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