Entgeldfortzahlung Schwangerschaft bei Krankschreibung

21. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
Anna123456
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Entgeldfortzahlung Schwangerschaft bei Krankschreibung

Guten Tag,

ich befinde mich derzeit in Elternzeit. Diese läuft, wie entsprechend beantragt, ab Mai diesen Jahres ab.

Derzeit befinde ich mich in meiner zweiten Schwangerschaft und müsste dann regulär noch den ganzen Mai arbeiten und würde dann ab Juni wieder in die Mutterschutzfrist fallen. Leider habe ich während meiner zweiten Schwangerschaft gesundheitliche Probleme und würde entweder ein Berufsverbot oder eine Krankschreibung für die verbleibende Arbeitszeit von meinem Arzt erhalten.
Was wäre in diesem Fall besser? Erhält man denn die volle Entgeldfortzahlung nur bei einem Beschäftigungsverbot oder auch bei einer "normalen Krankschreibung"? Wie gesagt, ich würde dann quasi keinen einzigen Tag arbeiten gehen.

Ich freue mich auf die entsprechenden Antworten, Vielen Dank.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Ich behaupte mal ihrem Arbeitgeber ist ein Beschäftigungsverbot "lieber", da die (Ersatz-)Zahlung für Ihn aus der Umlage 2 höher sein dürften als die bei Lohnfortzahlung aus der Umlage 1.

Reden (nicht schreiben) sie doch mal mit ihm ;)

Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Solange die Krankschreibung weniger als 6 Wochen beträgt ist es für den AN finanziell egal, ob er ein Beschäftigungsverbot oder eine Krankschreibung erhält.

Bei einer Krankschreibung sollte die AN jedoch auch krank sein und sich entsprechend verhalten. Ein Beschäftigungsverbot wird dagegen im Regelfall ausgesprochen, wenn die AN eigentlich gesund ist, die Beschäftigung aber eine Gefährdung für das ungeborene Kind darstellt.

Zitat:
Reden (nicht schreiben) sie doch mal mit ihm.


Damit wäre ich vorsichtig, da man sich eigentlich nicht aussuchen kann, ob man krank geschrieben wird oder ein Beschäftigungsverbot erhält.

Dem AG dürfte ein Beschäftigungsverbot lieber sein, da er dann aus der U2-Umlage 100% seiner Kosten ersetzt bekommt. Bei einer Krankschreibung erhält er nur dann einen Kostenersatz, wenn er bis zu 30 Mitarbeiter beschäftigt und der beträgt dann auch nur 80%.

-- Editiert von hh am 21.04.2021 10:02

0x Hilfreiche Antwort

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