Entgeldfortzahlung bei gesetzl. Feiertagen

19. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Babut
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Entgeldfortzahlung bei gesetzl. Feiertagen

Hallo,ich habe eine Frage zu der Entgeldfortzahlung im Falle eines Feiertages.

Der Fall:
Ich bin bei einem Unternehmen im Versicherungsaußendienst als Angestellter auf Provisionsbasis beschäftigt.
Ein Mindesteinkommen erhalte ich nicht, außer die Grundsicherung, zzgl einer Unkostenpauschale für KFZ, Telefon.
Die Grundsicherung besteht darin, das ich unter ein bestimmtes Gehalt nicht kommen kann. sollte ich unter diese Hürde fallen, dann wird diese aufegefüllt von der Firma, allerdings wenn ich über der Grundsicherung liege wird die gezahlte Aufstockung auch wieder an die Firma abgeführt.

An gesetzlichen Feiertagen, sowie ganztägigen Schulungsveranstaltungen wird kein Lohnersatz gezahlt. (Urlaub und Krankheit wird mit einem durchschnittssatz der Povision ausgeglichen)

Nun meine Frage:
Soweit ich es in Erinnerung habe ist gemäß dem Entgeldfortzahlungsgesetz der gesetzliche Feiertag vonder Firma auszugleichen. In meinem speziellen Fall wäre das die durchschnittliche Provision Anteilsmäßig auf die Anzahl der Feiertage im Monat. Sehe ich das richtig?

Kann mir da jemand weiterhelfen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear.
Status:
Schüler
(373 Beiträge, 161x hilfreich)

müßte man die Kommentierungen zum Entgeltfortzahlungsgesetz lesen, ob dies nicht nur für sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnisse gilt sondern auch für Provisionszahlungen....

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Babut
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Das dürfte bei meinem Fall nicht der Ausschlag sein, da die Provisionszahlungen eben das sozialversicherungspflichtige Einkommen ergeben.

Es werden also alle Provisionen nicht nur mit der Lohnsteuer, sondern auch mit den Sozialversicherungsbeiträgen belegt, da ich ja in einem unbefristeten normalen Angestelltenverhältnis arbeite und nicht auf freiberuflicher oder HGB84 Basis.
Im Entgeldfortzahlungsgesetz wird zwischen Festeinkommen und variablen Einkommen differenziert, wobei das Festeinkommen den Tagesanteil erhält während das variable gem. Entgeldfortzahlungsgesetz den durchschnittlichen Tagesanteil erhält.
eine differenzierung bei der Berechtigung zwischen sozialversicherungsrechtlichen und provisionsabhängigen habe ich nicht gefunden.

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