Entgeldfortzahlung durch die Krankenkasse

16. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Eduard M.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Entgeldfortzahlung durch die Krankenkasse

Hallo allerseits,

ich wurde zum 22.05.2009 fristgerecht gekündigt, da ich eine chroniche Krankheit habe und es mir zu dieser sehr schlecht ging, hat mir mein Arbeitsamtberater empfohlen mich am letzten Arbeitstag krank zu melden. Er hat mir gesagt, dass ich ja dann sowieso nicht für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe und durch den Krankenhaus-Besuch mich wieder aufpeppen kann. In dieser Zeit hat man ja auch Anspruch auf Entgeldfortzahlung durch die Krankenkasse. Ich habe seine Empfehlung soweit befolgt, Antrag gestellt und Arbeitunfähigkeitsbescheinigungen durchgehend abgegeben.
(ich bin von 22.05.2009 bis 23.07.2009 Krankgeschrieben)

Jetzt habe ich folgendes Problem: heute hat sich die Krankenkasse gemeldet und mir mein Anspruch verweigert mit der Begründung, dass der Krankenschein zwar vom 22.05.2009 ausgestellt aber gesetzlich erst ab dem Folgetag (also 23.05.2009) gilt. Ich wäre auch am 21.05 zum Arzt gegangen, aber das war ein Feriertag in NRW.

Ich bitte euch um Hilfe ich bin absolut ratlos!!!!!!

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... tja, arbeitsrecht ist das nicht .... ;(

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Guten Tag
Also so schlimm ist Ihr Problem eigentlich nicht.Die Entscheidung der KK mag zwar richtig sein, dann hätten Sie allerdings auch Anspruch auf Leistungen über die Arbeitsagentur.Diese muss Ihnen dann für 6 Wochen Geld zahlen.Das Problem ist in diesem Fall dass Sie sich nicht Arbeitslos gemeldet haben.So können Sie nur hoffen, dass Ihr Sachberater bei der Arbeitsagentur auch zugibt Sie so beraten zu haben.Die Kasse würde sich Ihr Geld bei der Arbeitsagentur zurück holen.Nach Ablauf von 6 Wochen bekommen Sie ohnehin Krankengeld von der KK ausgezahlt.Jeweils nach Vorlage des Auszahlscheines, der von Arzt ausgestellt wird.Diese Krankengeld wird nach Ihrem letzten Lohn berechnet, davon bekommen Sie 60%. Von diesem Geld werden auch die Beiträge für die KV, RV und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Sollten Sie durchgehend 78 Wochen krank sein, endet auch dieser Anspruch und dann wäre wieder die AG zuständig.Wäre alles so gelaufen wie geplant, wären Sie als Kranker in die Arbeitslosigkeit gekommen, so hätten Sie 70% Krankengeld erhalten, so lange bis Ihre Krankheit unterbrochen wird. Dann wäre wieder die AG für 6 Wochen zuständig gewesen und anschließend wieder die KK.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@all

Die Frage ist doppelt eingestellt.
Der TE hat Pech.

Sunbee

-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.142 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen