Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall

4. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
Vita123mitglied
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 7x hilfreich)
Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall

Hallo.

Bei mir liegt folgender Fall vor:

Ich arbeite 2 mal die Woche. Insgesamt 15 Stunden die Woche, Freitags und Smastags. Vor 2 Wochen war ich Krank und konnte an diesen Tagen nicht arbeiten. Damit sind von meinem Verdienst 15 Stunden weggefallen.

Auf meiner Abrechnung sehe ich, dass statt 15 nur 6 Stunden angerechnet wurden.

Beim Gespräch mit dem Arbeitgeber, wurde mir gesagt, dass die 15 Stunden auf die Woche verteilt worden sind und mir dann der Durchschnitte ausgezahlt wurde.

Meine Frage ist: Ist das so richtig? Gelberschein wurde rechtzeitig sowohl dem Arbeitgeber als auch der Krankenkasse übergeben.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

Hallo VIta,

aus Deiner Frage entnehme ich, dass Du eine Regelung hast, bei der Du wirklich nur Freitags und Samstags arbeitest. Damit sollten Dir meiner Meinung nach die vollen 15h angerechnet werden.
Ich verstehe nicht, warum es bei einer Verteilung auf die gesamte Woche 3h/Tag angerechnet werden, das würde ja nur passen, wenn generell nur an fünf Tagen gearbeitet würde (ich stolper wegen des Samstags darüber)...

Liebe Grüße

Line

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#2
 Von 
Vita123mitglied
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke für dein Feetback.
Die Diskussion mit dem Arbeitgeber war sehr lang und einige Jurastudenten haben mir empfohlen eine Anzeige beim ARbeitsgericht zu machen.

Ich will mich nur überzeugen, dass meine zweifel auch berechtigt sind. Auf der Hp der AOK teht auch, dass im Krankheitsfall der ausgefallene Lohn weiter zu zahlen ist durch den Arbeitgeber.

Weißß einer von euch wie ich dann vergehen muss. Soll ich dann direkt zum Arbeitsgericht? Und welche Anträge muß ich stellen?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Zu empfehlen ist, dass Sie sich bei der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgericht erkundigen, welche Unterlagen benötigt werden für eine Lohnklage. Die Klage wird dann vor Ort für Sie vom Rechtspfleger formuliert.
Hier die Rechtsgrundlage für Ihre Forderung:

Zitat:
Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall
§ 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.

§ 4 Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts
(1) Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Vita123mitglied
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 7x hilfreich)

Vielen Dank euch beiden!

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

... im Grunde und für den Hausgebrauch ist es ganz einfach: du bist so zu stellen, als ob du gearbeitet hättest. Und wenn betriebstypisch oder durch Einsatzplan klar ist, dass du deine Leistung an den und den Tagen zu erbringen hast, dann ist das für berechtigte Zeiten der Abwesenheit zugrunde zu legen. Gilt übrigens auch für den Urlaub.

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Vita123mitglied
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 7x hilfreich)

Das habe ich auch so gesehen und meinenm Arbeitgeber gegenüber argumentiert. Doch leider kamm immer nur die ANtwort:"System nix wißen!".
Aber jetzt weiß ich, dass ich doch Recht hatte. Und das kurz vor der Klausurphase. Naja, muss ich durch.

Nochmal an alle, Danke für eure Hilfe.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Vita123mitglied
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 7x hilfreich)

Was ich noch vergessen habe zu erwähnen. Ich arbeite für eine Leifirmer, aber zu festen Arbeitszeiten. Spielt es ne Rolle?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Spielt es ne Rolle?

Nein.

Zitat:
aber zu festen Arbeitszeiten.

Das ist gut. Dann musst du nur beweisen, dass du am Freitag + Samstag für insgesamt 15 Stunden eingeteilt warst.
Gibt es einen Dienstplan / Schichtplan?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Vita123mitglied
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 7x hilfreich)

Ja den gibt es. Er wird immer monatlich ausgehandigt

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Unbedingt Kopie / Foto davon machen. Wird man möglicherweise noch brauchen.
Denn laut Gesetz muss der Arbeitgeber bei Krankheit die "regelmäßige Arbeitszeit" bezahlen. Wenn es zum Streit kommen sollte, müsstest du die regelmäßige Arbeit an Freitagen und Samstagen beweisen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Vita123mitglied
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 7x hilfreich)

Alles klar. Danke

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

einige Jurastudenten haben mir empfohlen eine Anzeige beim ARbeitsgericht zu machen. "Lohnklage" heißt das - für Anzeigen ist die Polizei zuständig. Eine Lohnklage wäre hier das Mittel der Wahl.

2x Hilfreiche Antwort

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