Hallo zusammen
Habe ich einen Denkfehler oder läuft hier wirklich was nicht zusammen?
Laut AV findet der Tarifvertrag Anwendung, Tarifgruppe, Bundesland, alles festgehalten.
Gemäß AV eine Arbeitszeit von 40 h die Woche.
Laut Tarifvertrag: Der Vergütungsanspruch je Monat besteht für Mitarbeiter mit Festlohn bei einer Arbeitsleistung von 168 Stunden monatlich.
168 Stunden monatlich sind keine 40 Stunden die Woche.
Findet hier der Tarifvertrag keine Anwendung?
Im Voraus, vielen Dank für die Antworten.
Entgelt nach Tarifvertrag / Arbeitszeit nicht n. Tarifvertrag
6. August 2023
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Frage vom 6. August 2023 | 12:41
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Entgelt nach Tarifvertrag / Arbeitszeit nicht n. Tarifvertrag
#1
Antwort vom 6. August 2023 | 14:20
Von
Status: Legende (19784 Beiträge, 7191x hilfreich)
Zitat :Laut AV findet der Tarifvertrag Anwendung
Ist das der Wortlaut? Oder evtl. 'in Anlehnung'?
#2
Antwort vom 6. August 2023 | 14:24
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Ist das der Wortlaut? Oder evtl. 'in Anlehnung'?
Anwendbarer Tarifvertrag: ETV für ...
Bundesland: Berlin
Tarifgruppe: §5 Gruppe 1
ist der genaue Wortlaut.
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#3
Antwort vom 6. August 2023 | 15:29
Von
Status: Legende (19784 Beiträge, 7191x hilfreich)
Zitat :Der Vergütungsanspruch je Monat besteht für Mitarbeiter mit Festlohn bei einer Arbeitsleistung von 168 Stunden monatlich.
168 Stunden monatlich sind keine 40 Stunden die Woche.
Sondern 38,8h.
Eine Diskrepanz ist vorhanden - der AG sollte sie erklären können. Oder korrigieren.
#4
Antwort vom 6. August 2023 | 16:23
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Eine Diskrepanz ist vorhanden - der AG sollte sie erklären können. Oder korrigieren.
Danke, mein Reden.
Schönen restlichen Sonntag.
#5
Antwort vom 7. August 2023 | 09:35
Von
Status: Praktikant (700 Beiträge, 235x hilfreich)
Zitat :Eine Diskrepanz ist vorhanden - der AG sollte sie erklären können. Oder korrigieren.
Die wird ja daran liegen, dass das Gehalt monatlich festgelegt ist, der Monat aber nicht genau 4 Wochen sind, sondern immer (außer Februar) 2-3 Tage mehr. Daher wird in der Regel für die Bestimmung der monatlichen Arbeitszeit nicht mit dem Faktor 4 gerechnet, sondern häufig 4,33, hier sogar nur 4,2.
#6
Antwort vom 7. August 2023 | 10:12
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Die wird ja daran liegen, dass das Gehalt monatlich festgelegt ist, der Monat aber nicht genau 4 Wochen sind, sondern immer (außer Februar) 2-3 Tage mehr. Daher wird in der Regel für die Bestimmung der monatlichen Arbeitszeit nicht mit dem Faktor 4 gerechnet, sondern häufig 4,33, hier sogar nur 4,2.
Demnach hat das Jahr für meinen AG 50,4 Wochen, oder wie soll ich das verstehen?
#7
Antwort vom 7. August 2023 | 12:15
Von
Status: Praktikant (700 Beiträge, 235x hilfreich)
Zitat :Demnach hat das Jahr für meinen AG 50,4 Wochen, oder wie soll ich das verstehen?
Also nochmal:
- Das Gehalt wird im TV auf Basis eines ganzen Monats angegeben (=30-31 Tage)
- Die Arbeitszeit wird wöchentlich auf 40 Stunden festgelegt.
= zur Bestimmung, wieviel Arbeitsstunden der Mitarbeiter in einem Monat also arbeiten muss (und wofür er ja auch sein Geld erhält), muss man also die Anzahl der Arbeitsstunden pro Woche mit der Anzahl der Wochen pro Monat multiplizieren. Kein Monat (außer der Februar) hat aber nur vier Wochen, sondern immer ein paar Tage mehr.
Daher wird nicht mit 4 Tagen multipliziert, sondern hier wohl mit 4,2, um die monatlichen Gesamtstunden zu bestimmen.
Das ist jetzt aber auch nichts ungewöhnliches, anders würde man die einzelnen Tage, die noch keine volle Woche ergeben, gar nicht erfassen können.
#8
Antwort vom 7. August 2023 | 13:53
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Daher wird nicht mit 4 Tagen multipliziert, sondern hier wohl mit 4,2, um die monatlichen Gesamtstunden zu bestimmen.
Das ist jetzt aber auch nichts ungewöhnliches, anders würde man die einzelnen Tage, die noch keine volle Woche ergeben, gar nicht erfassen können.
Wortlaut:
ETV vom 20.11.2018
Der Vergütungsanspruch je Monat besteht für Mitarbeiter mit Festlohn bei einer Arbeitsleistung von 173 Std. monatlich. Ab der 174. Stunde wird jede zusätzlich geleistete Stunde bezahlt. Die Vergütung je Stunde ab der 174. Stunde berechnet sich aus der monatlichen Vergütung der jeweiligen Festlohngruppe geteilt durch 173.
ETV vom 27.10.2020
Der Vergütungsanspruch je Monat besteht für Mitarbeiter mit Festlohn bei einer Arbeitsleistung von 168 Std. monatlich. Ab der 169. Stunde wird jede zusätzlich geleistete Stunde bezahlt. Die Vergütung je Stunde ab der 169. Stunde berechnet sich aus der monatlichen Vergütung der jeweiligen Festlohngruppe geteilt durch 168.
-- Editiert von User am 7. August 2023 14:01
#9
Antwort vom 7. August 2023 | 14:09
Von
Status: Unbeschreiblich (38868 Beiträge, 6423x hilfreich)
Du kannst nicht einfach 168:4 teilen.Zitat :Gemäß AV eine Arbeitszeit von 40 h die Woche.
Vermutlich findet sich in deinem AV eine durchschnittliche regelmäßige wöchentliche AZ von 40 Stunden??
#10
Antwort vom 7. August 2023 | 14:35
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Du kannst nicht einfach 168:4 teilen.
Kann man schon, ist aber eher ungünstig.
Zitat :Vermutlich findet sich in deinem AV eine durchschnittliche regelmäßige wöchentliche AZ von 40 Stunden??
... beläuft sich im Jahresdurchschnitt auf 40 h/W ...
#11
Antwort vom 7. August 2023 | 15:06
Von
Status: Lehrling (1584 Beiträge, 271x hilfreich)
Zitat :Du kannst nicht einfach 168:4 teilen.
Tut sie ja auch nicht.
Wahrscheinlich wird sie 168 x 4 (Monate) : 52 (Wochen) gerechnet haben und dabei festgestellt haben dass das 38,8 (gerundet) Std. Pro Woche entspricht und nicht wie im Vertrag 40 Stunden pro Woche.
Bleibt also noch immer eine Diskrepanz zwischen tarifvertrag und Arbeitsvertrag.
#12
Antwort vom 7. August 2023 | 15:37
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Wahrscheinlich wird sie 168 x 4 (Monate) : 52 (Wochen) gerechnet haben und dabei festgestellt haben dass das 38,8 (gerundet) Std. Pro Woche entspricht und nicht wie im Vertrag 40 Stunden pro Woche.
Nein habe ich auch nicht. Aufgrund des ETV haben wir (also auch meine Kolleginnen) angefangen zu grübeln. Gerechnet haben wir immer 168 : 4,33.
Leider wir uns gesagt, dass es für uns nicht zutrifft.
Zitat :Bleibt also noch immer eine Diskrepanz zwischen tarifvertrag und Arbeitsvertrag. (gerundet) Std. Pro Woche entspricht und nicht wie im Vertrag 40 Stunden pro Woche.
Danke, wir bleiben dran.
#13
Antwort vom 7. August 2023 | 15:48
Von
Status: Legende (19784 Beiträge, 7191x hilfreich)
Zitat :Leider wir uns gesagt, dass es für uns nicht zutrifft.
Das ist schon wirklich komisch: Behauptung, aber keine Begründung.
Wenn das also 'nicht zutrifft': Was trifft dann zu
Andere Rechenwege:
168*12=2.016
040*52=2.080 Unterschied 64 Tage zu euren Lasten. Das also ist die Diskrepanz übers Jahr.
Der Rechenweg ist eigentlich auch egal: Der AG hat sich einem TV verpflichtet und weicht davon ab. Erklären kann er das Abweichen offenbar nicht. Wenn es an Einsicht fehlt, bleibt am Ende der Rechtsweg.
#14
Antwort vom 7. August 2023 | 16:02
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Der Rechenweg ist eigentlich auch egal: Der AG hat sich einem TV verpflichtet und weicht davon ab. Erklären kann er das Abweichen offenbar nicht. Wenn es an Einsicht fehlt, bleibt am Ende der Rechtsweg.
Wäre traurig, aber nicht zu ändern.
Haben morgen nochmal ein Gespräch, mal sehen was raus kommt.
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