Entgeltfortzahlung, Krankentagegeld bzw Mutterschutz Zuschuss

29. Januar 2024 Thema abonnieren
 Von 
schnecke_101
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Entgeltfortzahlung, Krankentagegeld bzw Mutterschutz Zuschuss

Hallo,

ich glaube, dass die Sache klar ist und ich habe einen finanziellen Nachteil, aber ich würde es gerne dennoch hier bestätigt wissen.

Ich habe meine PKV abgeschlossen, da war ich noch tariflich angestellt und hatte ein Krankentagegeld nach 7 Wochen abgeschlossen. Mit dem Wechsel zur Führungskraft habe ich von meinem Arbeitgeber eine Entgeltfortzahlung von 6 Monaten erhalten, sodass ich das Krankentagegeld auf den 7. Monat geändert habe.

Nun bin ich schwanger und die letzten Wochen im Beschäftigungsverbot, aber soweit ich das verstanden habe, hat es keine Auswirkung auf die Mutterschutzzeit. Nach meinen Recherchen kalkulieren sich meine Einnahmen für die Mutterschutzzeit wie folgt:
- einmalig 210 EUR Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung
- 6 Wochen vor ET und 8 Wochen nach ET - Zuschuss vom Arbeitgeber >13€ Tagesgehalt
- keine Leistung von PKV zu Krankentagegeld
- Entsprechend fehlen in diesen 14 Wochen ca. 4.800€

Ist meine Berechnung richtig und ich kann nichts dagegen tun?
Ich finde es einfach irgendwie unfair, dass ich im Falle des Sachbearbeiters von meiner PKV als "krank" eingestuft worden wäre und in der Mutterschutzzeit Krankentagegeld bekommen hätte, nun aber mit den neuen Konditionen der gleiche Sachverhalt nicht als "krank" zählt und ich damit auch keine Entgeltfortzahlung erhalte.

Ist vermutlich einfach blöd gelaufen oder?




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20441 Beiträge, 7386x hilfreich)

Zitat (von schnecke_101):
Ist vermutlich einfach blöd gelaufen oder?

Das kann so sein - vor allem ist es keine Frage des Arbeitsrechts, sondern des Vertrages mit der PKV

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130913 Beiträge, 41610x hilfreich)

Zitat (von schnecke_101):
Ist vermutlich einfach blöd gelaufen oder?

Wenn man das so mit der PKV vertraglich vereinbart hat, wäre das in der Tat dumm gelaufen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(894 Beiträge, 364x hilfreich)

Ich han gerade das hier gefunden: https://www.ottonova.de/v/private-krankenversicherung/mutterschaftsgeld

Der Arbeitgeber zahlt die den Durchschnitt der letzten 3 Monate. Die 210 Eurl werden wahrscheinlich angerechnet. Also dürfte für dich kein Nachteil entstehen.

Ein Falm fürs Krankentagegeld wäre Mutterschaft wohm nur bei Selbständigen.

-- Editiert von User am 29. Januar 2024 15:58

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#4
 Von 
schnecke_101
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe bei dem Link nun nichts Neues erfahren. Also bleibt es dabei. Dumm gelaufen.

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