Entgeltfortzahlung IGZ bei Krankheit und Urlaubsansprüchen

14. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb530910-5
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Entgeltfortzahlung IGZ bei Krankheit und Urlaubsansprüchen

Hallo,
ich habe im August auf 450 € Basis bei einer Zeitarbeitsfirma angefangen, diese halten sich an den IGZ Tarifvertrag.

Ich habe im September 12,17 Stunden gearbeitet und auch ausgezahlt bekommen.
Im September war ich an den beiden Tagen, die ich hätte Arbeiten sollen Krank (mit AU), im Oktober habe ich selbst gekündigt und hatte auch den Tag den ich hätte arbeiten sollen durch eine AU belegt, dass ich krank bin.

Meine Frage:
Ich verstehe § 6a im IGZ Vertrag nicht recht, zur Berechnung meiner Entgeltfortzahlung muss ein dreimonatiger Durchschnittswert genommen werden. Wie kann ich dann mein Gehalt für Oktober ausrechnen, da ich ja im September nicht gearbeitet habe.

Vielen Dank für Ihre Hilfe

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

In Ihrem Arbeitsvertrag wird ja ein Monats--oder Stundenlohn vereinbart sein. In diesem Fall würde der Lohn für die Fehltage anhand dessen berechnet. So, wie Ihre Stunden eben gelegt wurden,Sie wissen ja, wann Sie eingeteilt waren.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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